In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Änderung wesentlicher Umstände Ihrer Tarifierungsmerkmale:
Unserem Tarif liegen vier wesentliche Merkmale zugrunde, nach denen sich Ihr Beitrag richtet.
- Tarifzone
Grundlage Ihres Beitrages ist neben anderen Merkmalen auch Ihr Wohnort. Bei Änderung Ihres Wohnorts kann sich also auch Ihr Beitrag ändern. Ziehen Sie in ein Postleitzahlengebiet, das gemäß Tarif eine Änderung Ihres Beitrages vorsieht, sinkt oder steigt dieser ab der nächsten Hauptfälligkeit. Teilen Sie uns einen Umzug bitte umgehend mit.
- Berufsgruppe
Darüber hinaus ist Ihre Berufszugehörigkeit Grundlage für Ihren Beitrag. Die Ihrem Vertrag zugrundeliegende Berufsgruppe entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein.
- Altersabhängiger Nachlass (Junge-Leute-Tarif)
Sofern Sie bei Abschluss des Vertrages eine tariflich festgesetzte Altersgrenze nicht überschritten haben, greift für Sie der Junge-Leute-Tarif. Genaue Angaben zu einem möglichen altersbedingten tariflichen Nachlass und der Beitragsänderung finden Sie auf der Rückseite Ihres Antrags oder im Glossar dieser ARB.
- Familienstand
Sie haben die Möglichkeit bei Abschluss des Vertrages einen Single-Tarif (Alleinstehend, auch mit Kindern) abzuschließen. Wenn Sie den Single-Tarif abgeschlossen haben, müssen Sie uns eine Änderung Ihrer Lebenssituation (Heirat, sonstige Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Wohnsitz) unverzüglich melden. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Vertrag auf den Familientarif umgestellt. Wir erheben den entsprechenden Mehrbeitrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Änderung Ihrer Lebenssituation. In diesem Fall greifen die Regelungen der Gefahrerhöhung (siehe Ziffer A 17.1).
Wenn Sie den Familientarif abgeschlossen haben, können Sie uns eine Änderung Ihrer Lebenssituation (Trennung, Scheidung) mitteilen. Der Vertrag kann dann auf den Single-Tarif umgestellt werden.
- Kündigungsmöglichkeit zu Tarifzone und Berufsgruppe
Steigt aufgrund einer Änderung der Berufsgruppe und/oder Tarifzone der Gesamtbeitrag Ihres Rechtsschutz-Vertrags gegenüber dem Vorjahresbeitrag, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat, nachdem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden, außerordentlich in Textform kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie erstmalig den erhöhten Beitrag zahlen müssen. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Unserem Tarif liegen vier wesentliche Merkmale zugrunde, nach denen sich Ihr Beitrag richtet.
- Tarifzone
Grundlage Ihres Beitrages ist neben anderen Merkmalen auch Ihr Wohnort. Bei Änderung Ihres Wohnorts kann sich also auch Ihr Beitrag ändern. Ziehen Sie in ein Postleitzahlengebiet, das gemäß Tarif eine Änderung Ihres Beitrages vorsieht, sinkt oder steigt dieser ab der nächsten Hauptfälligkeit. Teilen Sie uns einen Umzug bitte umgehend mit.
- Berufsgruppe
Darüber hinaus ist Ihre Berufszugehörigkeit Grundlage für Ihren Beitrag. Die Ihrem Vertrag zugrundeliegende Berufsgruppe entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein.
- Altersabhängiger Nachlass (Junge-Leute-Tarif)
Sofern Sie bei Abschluss des Vertrages eine tariflich festgesetzte Altersgrenze nicht überschritten haben, greift für Sie der Junge-Leute-Tarif. Genaue Angaben zu einem möglichen altersbedingten tariflichen Nachlass und der Beitragsänderung finden Sie auf der Rückseite Ihres Antrags oder im Glossar dieser ARB.
- Familienstand
Sie haben die Möglichkeit bei Abschluss des Vertrages einen Single-Tarif (Alleinstehend, auch mit Kindern) abzuschließen. Wenn Sie den Single-Tarif abgeschlossen haben, müssen Sie uns eine Änderung Ihrer Lebenssituation (Heirat, sonstige Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Wohnsitz) unverzüglich melden. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Vertrag auf den Familientarif umgestellt. Wir erheben den entsprechenden Mehrbeitrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Änderung Ihrer Lebenssituation. In diesem Fall greifen die Regelungen der Gefahrerhöhung (siehe Ziffer A 17.1).
Wenn Sie den Familientarif abgeschlossen haben, können Sie uns eine Änderung Ihrer Lebenssituation (Trennung, Scheidung) mitteilen. Der Vertrag kann dann auf den Single-Tarif umgestellt werden.
- Kündigungsmöglichkeit zu Tarifzone und Berufsgruppe
Steigt aufgrund einer Änderung der Berufsgruppe und/oder Tarifzone der Gesamtbeitrag Ihres Rechtsschutz-Vertrags gegenüber dem Vorjahresbeitrag, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat, nachdem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden, außerordentlich in Textform kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie erstmalig den erhöhten Beitrag zahlen müssen. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026