In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung (Folgebeitrag):
- Die Folgebeiträge werden am Ersten des Monats fällig, für den die Fälligkeit vereinbart ist.
-
- Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist (siehe Ziffer 15.5.3). Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
- Zahlungsaufforderung
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Textform und auf Ihre Kosten. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
• Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
• die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 15.5.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
- Welche rechtlichen Folgen hat die Fristüberschreitung?
• Verlust des Versicherungsschutzes
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben, haben Sie für Versicherungsfälle, die ab dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer verspäteten Zahlung eingetreten sind, keinen Versicherungsschutz. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Ziffer 15.5.3 auf den Verlust des Versicherungsschutzes hingewiesen haben.
• Kündigung des Versicherungsvertrags
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben, können wir den Vertrag in Textform kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Ziffer 15.5.3 auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen haben. Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer verspäteten Zahlung eingetreten sind, keinen Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Die Folgebeiträge werden am Ersten des Monats fällig, für den die Fälligkeit vereinbart ist.
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- Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist (siehe Ziffer 15.5.3). Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
- Zahlungsaufforderung
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Textform und auf Ihre Kosten. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
• Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
• die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 15.5.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
- Welche rechtlichen Folgen hat die Fristüberschreitung?
• Verlust des Versicherungsschutzes
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben, haben Sie für Versicherungsfälle, die ab dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer verspäteten Zahlung eingetreten sind, keinen Versicherungsschutz. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Ziffer 15.5.3 auf den Verlust des Versicherungsschutzes hingewiesen haben.
• Kündigung des Versicherungsvertrags
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben, können wir den Vertrag in Textform kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Ziffer 15.5.3 auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen haben. Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer verspäteten Zahlung eingetreten sind, keinen Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026