In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen.
Dieser Versicherungsschutz gilt für folgende Lebensbereiche (siehe Besondere Bedingungen der jeweiligen Produkte):
• Privat-Rechtsschutz,
• Verkehrs-Rechtsschutz und
• Agrar-Rechtsschutz.
Dieser Versicherungsschutz besteht nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit handelt, die in einem der folgenden Bereiche versichert gilt:
• Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.1; zum Beispiel Streit um den Ersatz für Ihr gestohlenes Handy),
• Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.2; zum Beispiel Streit aus Ihrem oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder
• Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.3; zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen.
Dieser Versicherungsschutz gilt für folgende Lebensbereiche (siehe Besondere Bedingungen der jeweiligen Produkte):
• Privat-Rechtsschutz,
• Verkehrs-Rechtsschutz und
• Agrar-Rechtsschutz.
Dieser Versicherungsschutz besteht nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit handelt, die in einem der folgenden Bereiche versichert gilt:
• Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.1; zum Beispiel Streit um den Ersatz für Ihr gestohlenes Handy),
• Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.2; zum Beispiel Streit aus Ihrem oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder
• Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.3; zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026