In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Leistungsumfang im Inland:
Es ist ein Versicherungsfall (siehe Ziffer A 9) eingetreten? Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistungen. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben.
- Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre rechtlichen Interessen schnell, unkompliziert und nachhaltig außergerichtlich zu regeln:
• Wir übernehmen die Kosten im hier aufgeführten Rahmen für:
• Telefonische Rechtsberatung – 24 Stunden telefonische Rechtsberatung (siehe Ziffern A 3.19.1.1 bzw. A 3.19.2.1). Wir übernehmen die Kosten für die von uns vermittelte Beratung.
• Vertrags-Download (siehe Ziffern A 3.19.1.5 bzw. A 3.19.2.5).
• Online-Rechtsberatung – nutzen Sie unsere Online-Services in dem von Ihnen versicherten Lebensbereich (siehe Ziffern A 3.19.1.3 bzw. A 3.19.2.3). Wir übernehmen die Kosten für die über unser Service-Portal genutzte Online-Beratung.
• In allen versicherten Leistungsarten haben Sie in geeigneten Fällen folgende Möglichkeiten:
• Außergerichtliche Konfliktbeilegung (siehe Ziffer A 3.20.1). Wir übernehmen die Kosten für alle Beteiligten,
• Spezialisierte Interessenvertretung (siehe Ziffer 3.20.2),
• Schieds- oder Schlichtungsverfahren, gerichtsnahe Mediation,
• Außergerichtliche Mediation:
• Sie wählen unseren Mediator?
Wir schlagen Ihnen einen Dienstleister zur Durchführung des Konfliktbeilegungsverfahrens in Deutschland vor und übernehmen die auf Sie entfallenden Kosten. Sind an dem Verfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir die Kosten anteilig für Sie und die mitversicherten Personen. Diese Kosten übernehmen wir auch, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist, beide Konfliktparteien in Deutschland wohnen und das Verfahren nach deutschem Recht stattfindet.
Dies gilt auch in folgenden Fällen für einen von uns vermittelten Dienstleister:
• Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediationsverfahren gemäß Ziffer A 5.1.1 bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern (z. B. Kunden, Lieferanten oder Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
• Abweichend von den in Ziffer
• A 6.2.2 (zum Beispiel Konflikt aus dem Hausbau mit Handwerker),
• A 6.2.15 (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Nachbarstreitigkeiten),
• A 6.2.17 (Konflikt unter mitversicherten Personen)
beschriebenen Ausschlüssen übernehmen wir auch in diesen Fällen die Kosten des von uns vorgeschlagenen Dienstleisters.
Für die Tätigkeit der vermittelten Dienstleister und Rechtsanwälte sind wir nicht verantwortlich. Dies bedeutet, dass diese Ihnen gegenüber selbst und unmittelbar haften.
• Sie wählen selbst einen Mediator?
Haben Sie sich mit der anderen Partei bereits auf einen Mediator geeinigt? Dann übernehmen wir die auf Sie entfallenden Kosten. Diese tragen wir bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden.
Was ist ein Mediationsverfahren?
Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven, nachhaltigen Beilegung eines Konfliktes. Ein unabhängiger Mediator unterstützt Sie und Ihre Konfliktpartei, eine gemeinsame Lösung für Ihren Konflikt zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen.
A Wenn Sie mehr als einen Rechtsanwalt beauftragen, tragen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund eines Wechsels des Rechtsanwalts tragen wir nicht.
- Vergütung eines Rechtsanwalts – Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit durch einen Rechtsanwalt
Wir übernehmen die Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Interessen vertritt.
Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt? Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit weitere anwaltliche Kosten. Diese tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechtsanwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannten Verkehrsanwalt). Diese weiteren Kosten übernehmen wir nur in der ersten Instanz.
Ausnahme: Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren Kosten nicht.
Wohnen Sie mehr als 50 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt? Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit zusätzlich die tatsächlich entstandenen notwendigen Reisekosten zum zuständigen Gericht, wenn Sie als Beschuldigter oder Partei dort erscheinen müssen.
Die Kosten werden bis zur Höhe der Sätze für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
Können Sie den Rechtsanwalt wegen Unfall, Krankheit oder sonstiger körperlicher Gebrechen nicht selbst aufsuchen? In diesem Fall tragen wir die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder eines Rechtsanwalts für den Besuch bei Ihnen. Der Rechtsanwalt muss im Landgerichtsbezirk des Besuchsorts zugelassen sein.
Wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, tragen wir, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist, je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer:
• Ihr Rechtsanwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat,
• gibt Ihnen eine Auskunft oder
• erarbeitet für Sie ein Gutachten.
- Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch
• im Steuer-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.5) für Angehörige der steuerberatenden Berufe (zum Beispiel: Steuerberater),
• in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe Ziffer A 3.11) für Notare.
- Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt. Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
• in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
• wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
Hinweis: Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es ist ein Versicherungsfall (siehe Ziffer A 9) eingetreten? Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistungen. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben.
- Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre rechtlichen Interessen schnell, unkompliziert und nachhaltig außergerichtlich zu regeln:
• Wir übernehmen die Kosten im hier aufgeführten Rahmen für:
• Telefonische Rechtsberatung – 24 Stunden telefonische Rechtsberatung (siehe Ziffern A 3.19.1.1 bzw. A 3.19.2.1). Wir übernehmen die Kosten für die von uns vermittelte Beratung.
• Vertrags-Download (siehe Ziffern A 3.19.1.5 bzw. A 3.19.2.5).
• Online-Rechtsberatung – nutzen Sie unsere Online-Services in dem von Ihnen versicherten Lebensbereich (siehe Ziffern A 3.19.1.3 bzw. A 3.19.2.3). Wir übernehmen die Kosten für die über unser Service-Portal genutzte Online-Beratung.
• In allen versicherten Leistungsarten haben Sie in geeigneten Fällen folgende Möglichkeiten:
• Außergerichtliche Konfliktbeilegung (siehe Ziffer A 3.20.1). Wir übernehmen die Kosten für alle Beteiligten,
• Spezialisierte Interessenvertretung (siehe Ziffer 3.20.2),
• Schieds- oder Schlichtungsverfahren, gerichtsnahe Mediation,
• Außergerichtliche Mediation:
• Sie wählen unseren Mediator?
Wir schlagen Ihnen einen Dienstleister zur Durchführung des Konfliktbeilegungsverfahrens in Deutschland vor und übernehmen die auf Sie entfallenden Kosten. Sind an dem Verfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir die Kosten anteilig für Sie und die mitversicherten Personen. Diese Kosten übernehmen wir auch, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist, beide Konfliktparteien in Deutschland wohnen und das Verfahren nach deutschem Recht stattfindet.
Dies gilt auch in folgenden Fällen für einen von uns vermittelten Dienstleister:
• Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediationsverfahren gemäß Ziffer A 5.1.1 bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern (z. B. Kunden, Lieferanten oder Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
• Abweichend von den in Ziffer
• A 6.2.2 (zum Beispiel Konflikt aus dem Hausbau mit Handwerker),
• A 6.2.15 (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Nachbarstreitigkeiten),
• A 6.2.17 (Konflikt unter mitversicherten Personen)
beschriebenen Ausschlüssen übernehmen wir auch in diesen Fällen die Kosten des von uns vorgeschlagenen Dienstleisters.
Für die Tätigkeit der vermittelten Dienstleister und Rechtsanwälte sind wir nicht verantwortlich. Dies bedeutet, dass diese Ihnen gegenüber selbst und unmittelbar haften.
• Sie wählen selbst einen Mediator?
Haben Sie sich mit der anderen Partei bereits auf einen Mediator geeinigt? Dann übernehmen wir die auf Sie entfallenden Kosten. Diese tragen wir bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden.
Was ist ein Mediationsverfahren?
Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven, nachhaltigen Beilegung eines Konfliktes. Ein unabhängiger Mediator unterstützt Sie und Ihre Konfliktpartei, eine gemeinsame Lösung für Ihren Konflikt zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen.
A Wenn Sie mehr als einen Rechtsanwalt beauftragen, tragen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund eines Wechsels des Rechtsanwalts tragen wir nicht.
- Vergütung eines Rechtsanwalts – Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit durch einen Rechtsanwalt
Wir übernehmen die Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Interessen vertritt.
Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt? Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit weitere anwaltliche Kosten. Diese tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechtsanwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannten Verkehrsanwalt). Diese weiteren Kosten übernehmen wir nur in der ersten Instanz.
Ausnahme: Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren Kosten nicht.
Wohnen Sie mehr als 50 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt? Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit zusätzlich die tatsächlich entstandenen notwendigen Reisekosten zum zuständigen Gericht, wenn Sie als Beschuldigter oder Partei dort erscheinen müssen.
Die Kosten werden bis zur Höhe der Sätze für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
Können Sie den Rechtsanwalt wegen Unfall, Krankheit oder sonstiger körperlicher Gebrechen nicht selbst aufsuchen? In diesem Fall tragen wir die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder eines Rechtsanwalts für den Besuch bei Ihnen. Der Rechtsanwalt muss im Landgerichtsbezirk des Besuchsorts zugelassen sein.
Wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, tragen wir, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist, je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer:
• Ihr Rechtsanwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat,
• gibt Ihnen eine Auskunft oder
• erarbeitet für Sie ein Gutachten.
- Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch
• im Steuer-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.5) für Angehörige der steuerberatenden Berufe (zum Beispiel: Steuerberater),
• in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe Ziffer A 3.11) für Notare.
- Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt. Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
• in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
• wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
Hinweis: Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026