In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Kostenerstattung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
• die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen,
• die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Kostenerstattung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen / Roland Rechtsschutz
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