In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Schadensersatz-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf
• einer Vertragsverletzung oder
• einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf
• einer Vertragsverletzung oder
• einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026