In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
- Straf-Rechtsschutz
- Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen im Verkehrsbereich vorgeworfen wird. Dies gilt, bis ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
• Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
• Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
• Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen.
• Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, Betrug).
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
- Straf-Rechtsschutz
- Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen im Verkehrsbereich vorgeworfen wird. Dies gilt, bis ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
• Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
• Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
• Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen.
• Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, Betrug).
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026