In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Beratungs-Rechtsschutz:
- in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren
Abweichend von Ziffer A 6.2.14 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
- bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers und dadurch drohender Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesen Fällen kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
- bei drohender Insolvenz
Abweichend von Ziffer A 6.2.14 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei drohender Insolvenz. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, erstatten wir nur die Kosten für die erfolgte Beratung. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
- für Vorsorgeverfügungen
Es besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Bezug auf ein(e)
• Betreuungsverfügung,
• Vorsorgevollmacht,
• Patientenverfügung,
• Testament,
• Bestattungsverfügung,
• Digitaler Nachlass,
• Sorgerechtsverfügungen.
Wir übernehmen die Kosten für alle Beratungen eines Kalenderjahres zusammen bis zu 250 Euro. Darüber hinaus übernehmen wir die Gebühr für die Registrierung im jeweiligen Zentralregister.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren
Abweichend von Ziffer A 6.2.14 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
- bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers und dadurch drohender Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesen Fällen kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
- bei drohender Insolvenz
Abweichend von Ziffer A 6.2.14 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei drohender Insolvenz. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, erstatten wir nur die Kosten für die erfolgte Beratung. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
- für Vorsorgeverfügungen
Es besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Bezug auf ein(e)
• Betreuungsverfügung,
• Vorsorgevollmacht,
• Patientenverfügung,
• Testament,
• Bestattungsverfügung,
• Digitaler Nachlass,
• Sorgerechtsverfügungen.
Wir übernehmen die Kosten für alle Beratungen eines Kalenderjahres zusammen bis zu 250 Euro. Darüber hinaus übernehmen wir die Gebühr für die Registrierung im jeweiligen Zentralregister.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026