In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Rechtsschutz in Betreuungsverfahren:
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anordnung Ihrer Betreuung nach §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anordnung Ihrer Betreuung nach §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026