In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Leistungsumfang im Ausland:
- Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Gericht tätig wird.
Dies kann entweder
• ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger ausländischer Rechtsanwalt oder
• ein Rechtsanwalt in Deutschland
sein.
Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort des Anwaltsbüros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung.
Wir tragen die Kosten des ausländischen Rechtsanwalts maximal bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines in Deutschland ansässigen Rechtsanwalts, sofern es um versicherte Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen geht.
Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Diese weiteren Kosten übernehmen wir nur in der ersten Instanz.
Wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 Euro:
• Ihr Rechtsanwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat,
• gibt Ihnen eine Auskunft oder
• erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche?
Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des Verkehrsanwalts.
Hinweis: Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
-
a) Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn
• Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und
• Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können.
Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze.
b) Wir tragen zusätzlich die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen.
Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
Hinweis: Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
- Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen sowie für die Bestellung eines Dolmetschers, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung oder die Tätigkeit des Dolmetschers anfallen.
- Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch für im Ausland ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.
- Wenn Sie zuvor genannte Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie den Betrag vorgestreckt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Gericht tätig wird.
Dies kann entweder
• ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger ausländischer Rechtsanwalt oder
• ein Rechtsanwalt in Deutschland
sein.
Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort des Anwaltsbüros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung.
Wir tragen die Kosten des ausländischen Rechtsanwalts maximal bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines in Deutschland ansässigen Rechtsanwalts, sofern es um versicherte Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen geht.
Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Diese weiteren Kosten übernehmen wir nur in der ersten Instanz.
Wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 Euro:
• Ihr Rechtsanwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat,
• gibt Ihnen eine Auskunft oder
• erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche?
Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des Verkehrsanwalts.
Hinweis: Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
-
a) Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn
• Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und
• Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können.
Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze.
b) Wir tragen zusätzlich die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen.
Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
Hinweis: Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
- Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen sowie für die Bestellung eines Dolmetschers, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung oder die Tätigkeit des Dolmetschers anfallen.
- Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch für im Ausland ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.
- Wenn Sie zuvor genannte Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie den Betrag vorgestreckt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026