In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen (siehe Ziffer A 15.4.1). Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen (siehe Ziffer A 15.4.1). Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026