In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Familien- und Unterhaltsrecht wahrzunehmen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
In diesem Zusammenhang besteht kein Versicherungsschutz in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und deren Folgesachen (siehe hierzu Ziffer A 3.11.2).
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Eherecht wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang besteht Versicherungsschutz in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und deren Folgesachen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Erbrecht wahrzunehmen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
Für alle Fälle besteht auch Versicherungsschutz für ein Mediations-Verfahren gemäß Ziffer A 5.1.1.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Familien- und Unterhaltsrecht wahrzunehmen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
In diesem Zusammenhang besteht kein Versicherungsschutz in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und deren Folgesachen (siehe hierzu Ziffer A 3.11.2).
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Eherecht wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang besteht Versicherungsschutz in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und deren Folgesachen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Erbrecht wahrzunehmen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
Für alle Fälle besteht auch Versicherungsschutz für ein Mediations-Verfahren gemäß Ziffer A 5.1.1.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026