In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Forderungsmanagement:
Es besteht Versicherungsschutz für die Einforderung von unstreitigen und fälligen Vertragsforderungen von bis zu 100.000 Euro. Voraussetzung ist, dass im Fall der gerichtlichen Geltendmachung ein deutsches Gericht zuständig ist und dass die Forderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit einschließlich Immobilien-Vermietung stehen. Die Einforderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen. Wir tragen im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung die hierfür anfallenden Kosten gemäß Ziffer F 5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz für die Einforderung von unstreitigen und fälligen Vertragsforderungen von bis zu 100.000 Euro. Voraussetzung ist, dass im Fall der gerichtlichen Geltendmachung ein deutsches Gericht zuständig ist und dass die Forderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit einschließlich Immobilien-Vermietung stehen. Die Einforderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen. Wir tragen im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung die hierfür anfallenden Kosten gemäß Ziffer F 5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026