In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Internet-Rechtsschutz:
- für den privaten Bereich
- Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Abweichend von Ziffer A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reaktion auf eine Abmahnung, die Sie als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben. Über die Beratung hinaus besteht auch für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung Versicherungsschutz. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
- Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz bei der Nutzung des Internets oder der sozialen Medien für/bei
• Online-/E-Reputationsschäden.
• Identitätsmissbrauch.
• Missbrauch von Zahlungsmitteln.
- Löschung rufschädigender Inhalte
Wir übernehmen einmal je Kalenderjahr die Kosten eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes für Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten gegen einen Absender.
Absender können
• Verfasser rufschädigender Inhalte,
• Betreiber von Websites, Portalen, Internetforen, Blogs oder
• Betreiber von Social-Media-Plattformen
sein.
Als Absender gilt die bei Versand oder Bekanntgabe genannte Adresse, der Nutzername oder das Synonym. Handelt es sich um eine identifizierbare Person, die mehrere Synonyme bzw. „Tarnadressen“ verwendet, gilt die Person mit allen bekannten Absenderadressen als ein Absender.
- aktiver Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst auch den aktiven Straf-Rechtsschutz. Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes für die Erstattung einer Strafanzeige in folgenden Fällen:
• Schädigung Ihrer E-Reputation inkl. Cyber-Mobbing
• Identitätsmissbrauch
• Opfer von Stalking-Attacken
- Opfer-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts, wenn Sie Opfer von Cybermobbing, Stalking oder Bedrohung im Internet geworden sind. Versicherungsschutz besteht konkret
• in Ermittlungsverfahren
• in Nebenklageverfahren
• für Schutz gegen Doxing (Veröffentlichung privater Daten im Netz)
• bei der Unterstützung bei Nachstellungen (Stalking)
• für das Erwirken von einstweiligen Verfügungen
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand gemäß §§ 397 a Absatz 1, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung (StPO) in Anspruch nehmen können, besteht keine Leistungspflicht.
Darüber hinaus besteht für Ihre Angehörigen im beschriebenen Umfang Versicherungsschutz, wenn diese nebenklageberechtigt sind, weil Sie die Nebenklageansprüche nicht selbst wahrnehmen können.
- ROLAND Support-Services bei Cyber-Mobbing
Die Lebenslagenberatung ist ein Beratungswegweiser mit dem Sie schnelle und effiziente Hilfe bei psychosozialen Angelegenheiten nach Cyber-Mobbing-Attacken erhalten. Die Beratung erfolgt sofort (telefonisch) oder im Rahmen von bis zu drei Beratungskontakten durch einen professionellen Dienstleister.
A Nach einem Erstgespräch mit ausführlicher Ziel- und Auftragsklärung werden passende Maßnahmen eingeleitet. Dafür stehen pro Anliegen zwei weitere Gespräche zur Verfügung. Reicht eine Kurzzeitberatung nicht aus, um Ihr Problem zu lösen, werden Anlaufstellen für eine Anschlussberatung oder eine notwendige längerfristige Begleitung oder Behandlung vermittelt.
Sie erreichen den Service unter 0221 8277-5533. Bitte halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt. Über den Inhalt der Beratung werden keine Informationen an uns oder Dritte weitergegeben.
- Online-Schutz-Radar
Der Online-Schutz-Radar ist eine Service-Leistung von ROLAND Rechtsschutz, die über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) zur Erkennung, Aufdeckung und Feststellung von Risiken im Internet in Anspruch genommen werden kann.
Dabei können durch Sie festgelegte, geeignete Suchtermini regelmäßig gescannt, um etwaige Risiken durch die Offenlegung persönlicher Daten zu erkennen. Sobald ein Risiko erkannt wird, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und unterstützen Sie bei der Behebung des Risikos.
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.17.1.7 gilt ausschließlich der Ausschluss gemäß Ziffer A 6.2.10.
Eine Selbstbeteiligung fällt für diese Leistungen nicht an.
- Webseiten-Prüfung
für eine anwaltliche Prüfung der Website, mit der Ihre versicherte nebenberufliche selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer im Internet präsentiert wird oder werden soll. Geprüft wird Ihre Internetseite auf die rechtlichen Anforderungen an
a) Impressum,
b) Datenschutzerklärung,
c) Zustimmung wegen Cookies
soweit deutsches Recht anwendbar ist. Die Prüfung kann alle drei Jahre einmal in Anspruch genommen werden und erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen von uns vermittelten Dienstleister.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen allgemeine Informationen und Hinweise zu
a) Haftungsrisiken bei Verlinkungen,
b) Urheberrecht auf Texte und Bilder sowie
c) Widerrufsbelehrung
zur Verfügung. Die Unterlagen finden Sie im ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de).
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.17.1.8 gelten ausschließlich die Ausschlüsse gemäß den Ziffern A 6.2.10 sowie A 6.2.29.2.
Eine Selbstbeteiligung fällt für diese Leistungen nicht an.
- für den gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Bereich
- Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz bei der Nutzung des Internets oder der sozialen Medien für/bei
• Online-/E-Reputationsschäden.
• Identitätsmissbrauch.
• Missbrauch von Zahlungsmitteln.
- Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen bei der Nutzung des Internets bzw. der sozialen Medien vorgeworfen wird. Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
• das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
• Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen oder
• Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung).
Im folgenden Fall haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
• Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Telefonische Rechtsberatung
für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in Rechtsangelegenheiten, die Ihre versicherte selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit betreffen für Hilfestellung bei Erstattung einer Strafanzeige wegen Verstößen Dritter im Internet. Es muss deutsches Recht anwendbar sein.
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.17.2.3 gelten ausschließlich die Ausschlüsse gemäß den Ziffern A 6.2.10 sowie A 6.2.29.2.
- Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen sowie Wettbewerbsverstößen im Internet
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts, wenn die Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets bzw. sozialer Medien stehen. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall sowie
• Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 10.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum, wenn die Anspruchsgrundlage in Verstößen bei der Nutzung des Internets bzw. sozialer Medien liegt. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr sowie
• Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
- Online-Reputationsschutz
Sollte Ihr versichertes Unternehmen durch herabwürdigende Einträge in sozialen Medien oder durch sonstige falsche oder rufschädigende Äußerungen im Internet an Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Verantwortung in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich leiden, vermitteln wir Ihnen die Hilfestellung unseres Dienstleisters, der Ihr Problem analysieren und gegebenenfalls einen ersten Löschungsversuch durchführen wird.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Reputation erheblich leidet, wenn Sie zum Beispiel in einem Bewertungsportal Rezensionen erhalten, von denen mindestens 30% ungerechtfertigt schlecht ausfallen, das heißt Schulnote 4 und schlechter oder unsachliche, verunglimpfende Nachrichten über sie in einem Ausmaß verbreitet werden, dass dieses geeignet ist, geschäftsschädigend zu wirken. Sie müssen dem Rechtsanwalt bzw. dem Berater Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
- Webseiten-Prüfung
für eine anwaltliche Prüfung der Website, mit der Ihre versicherte nebenberufliche selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer im Internet präsentiert wird oder werden soll.
Geprüft wird Ihre Internetseite auf die rechtlichen Anforderungen an
a) Impressum,
b) Datenschutzerklärung,
c) Zustimmung wegen Cookies
soweit deutsches Recht anwendbar ist. Die Prüfung kann alle drei Jahre einmal in Anspruch genommen werden und erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen von uns vermittelten Dienstleister.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen allgemeine Informationen und Hinweise zu
a) Haftungsrisiken bei Verlinkungen,
b) Urheberrecht auf Texte und Bilder sowie
c) Widerrufsbelehrung
zur Verfügung. Die Unterlagen finden Sie im ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de).
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.17.2.6 gelten ausschließlich die Ausschlüsse gemäß den Ziffern A 6.2.10 sowie A 6.2.29.2.
Eine Selbstbeteiligung fällt für diese Leistung nicht an.
- Beratungs-Rechtsschutz bei der Anwendung KI-gestützter Systeme
Wir übernehmen über die Ziffern A 3.17.2.1 und 3.17.2.5 hinaus die Kosten für einen von uns vermittelten Dienstleister bis zu 3.000 Euro je Vertragslaufzeit für die rechtliche Beratung hinsichtlich
• der gesetzeskonformen Verwendung KI-gestützter Systeme im Unternehmen sowie
• zum Thema Cyber-Sicherheit.
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
Sie benötigen rechtliche Unterstützung in einem Bereich, der über den Leistungsumfang Ihres Vertrages hinausgeht? Wir bieten Ihnen eine außergerichtliche Konfliktbeilegung (siehe Ziffer A 3.20.1) oder Rechtsberatung als Bonus-Leistung bei schadenfreien Verträgen an.
Voraussetzungen sind, dass:
• Ihr Vertrag seit drei Jahren schadenfrei ist und
• die Rechtsberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Angelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, erfolgt oder
• die telefonische Mediation durch einen von uns vermittelten Mediator erfolgt.
Der Vertrag gilt so lange als schadenfrei, bis wir aufgrund eines gemeldeten Versicherungsfalls eine Kostenzusage erteilen. Danach beginnt die Frist neu zu laufen.
Hierbei zählt nicht als Versicherungsfall:
• Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung,
• Rechts-Services im privaten Bereich
• Rechts-Services im gewerblichen, freiberuflichen und selbstständigen Bereich
• Service-Leistungen im Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz 55+ bzw. Rechtsschutz 55+ in der Basis-Variante und
• Reputations-Service in den Zielgruppen-Bausteinen Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe sowie Rechtsschutz für Architekten und Ingenieure.
Wir übernehmen die Kosten für diese Leistung bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
Die Ausschlüsse gemäß Ziffer A 6.2 gelten hier nicht.
Ausnahme Die Bonus-Leistungen aus Ziffer A 3.18 können Sie nicht in Anspruch nehmen, um aus dem Rechtsschutz-Vertrag gegen uns vorzugehen (siehe Ziffer A 6.2.10).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- für den privaten Bereich
- Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Abweichend von Ziffer A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reaktion auf eine Abmahnung, die Sie als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben. Über die Beratung hinaus besteht auch für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung Versicherungsschutz. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
- Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz bei der Nutzung des Internets oder der sozialen Medien für/bei
• Online-/E-Reputationsschäden.
• Identitätsmissbrauch.
• Missbrauch von Zahlungsmitteln.
- Löschung rufschädigender Inhalte
Wir übernehmen einmal je Kalenderjahr die Kosten eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes für Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten gegen einen Absender.
Absender können
• Verfasser rufschädigender Inhalte,
• Betreiber von Websites, Portalen, Internetforen, Blogs oder
• Betreiber von Social-Media-Plattformen
sein.
Als Absender gilt die bei Versand oder Bekanntgabe genannte Adresse, der Nutzername oder das Synonym. Handelt es sich um eine identifizierbare Person, die mehrere Synonyme bzw. „Tarnadressen“ verwendet, gilt die Person mit allen bekannten Absenderadressen als ein Absender.
- aktiver Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst auch den aktiven Straf-Rechtsschutz. Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes für die Erstattung einer Strafanzeige in folgenden Fällen:
• Schädigung Ihrer E-Reputation inkl. Cyber-Mobbing
• Identitätsmissbrauch
• Opfer von Stalking-Attacken
- Opfer-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts, wenn Sie Opfer von Cybermobbing, Stalking oder Bedrohung im Internet geworden sind. Versicherungsschutz besteht konkret
• in Ermittlungsverfahren
• in Nebenklageverfahren
• für Schutz gegen Doxing (Veröffentlichung privater Daten im Netz)
• bei der Unterstützung bei Nachstellungen (Stalking)
• für das Erwirken von einstweiligen Verfügungen
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand gemäß §§ 397 a Absatz 1, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung (StPO) in Anspruch nehmen können, besteht keine Leistungspflicht.
Darüber hinaus besteht für Ihre Angehörigen im beschriebenen Umfang Versicherungsschutz, wenn diese nebenklageberechtigt sind, weil Sie die Nebenklageansprüche nicht selbst wahrnehmen können.
- ROLAND Support-Services bei Cyber-Mobbing
Die Lebenslagenberatung ist ein Beratungswegweiser mit dem Sie schnelle und effiziente Hilfe bei psychosozialen Angelegenheiten nach Cyber-Mobbing-Attacken erhalten. Die Beratung erfolgt sofort (telefonisch) oder im Rahmen von bis zu drei Beratungskontakten durch einen professionellen Dienstleister.
A Nach einem Erstgespräch mit ausführlicher Ziel- und Auftragsklärung werden passende Maßnahmen eingeleitet. Dafür stehen pro Anliegen zwei weitere Gespräche zur Verfügung. Reicht eine Kurzzeitberatung nicht aus, um Ihr Problem zu lösen, werden Anlaufstellen für eine Anschlussberatung oder eine notwendige längerfristige Begleitung oder Behandlung vermittelt.
Sie erreichen den Service unter 0221 8277-5533. Bitte halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt. Über den Inhalt der Beratung werden keine Informationen an uns oder Dritte weitergegeben.
- Online-Schutz-Radar
Der Online-Schutz-Radar ist eine Service-Leistung von ROLAND Rechtsschutz, die über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) zur Erkennung, Aufdeckung und Feststellung von Risiken im Internet in Anspruch genommen werden kann.
Dabei können durch Sie festgelegte, geeignete Suchtermini regelmäßig gescannt, um etwaige Risiken durch die Offenlegung persönlicher Daten zu erkennen. Sobald ein Risiko erkannt wird, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und unterstützen Sie bei der Behebung des Risikos.
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.17.1.7 gilt ausschließlich der Ausschluss gemäß Ziffer A 6.2.10.
Eine Selbstbeteiligung fällt für diese Leistungen nicht an.
- Webseiten-Prüfung
für eine anwaltliche Prüfung der Website, mit der Ihre versicherte nebenberufliche selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer im Internet präsentiert wird oder werden soll. Geprüft wird Ihre Internetseite auf die rechtlichen Anforderungen an
a) Impressum,
b) Datenschutzerklärung,
c) Zustimmung wegen Cookies
soweit deutsches Recht anwendbar ist. Die Prüfung kann alle drei Jahre einmal in Anspruch genommen werden und erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen von uns vermittelten Dienstleister.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen allgemeine Informationen und Hinweise zu
a) Haftungsrisiken bei Verlinkungen,
b) Urheberrecht auf Texte und Bilder sowie
c) Widerrufsbelehrung
zur Verfügung. Die Unterlagen finden Sie im ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de).
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.17.1.8 gelten ausschließlich die Ausschlüsse gemäß den Ziffern A 6.2.10 sowie A 6.2.29.2.
Eine Selbstbeteiligung fällt für diese Leistungen nicht an.
- für den gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Bereich
- Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz bei der Nutzung des Internets oder der sozialen Medien für/bei
• Online-/E-Reputationsschäden.
• Identitätsmissbrauch.
• Missbrauch von Zahlungsmitteln.
- Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen bei der Nutzung des Internets bzw. der sozialen Medien vorgeworfen wird. Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
• das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
• Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen oder
• Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung).
Im folgenden Fall haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
• Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Telefonische Rechtsberatung
für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in Rechtsangelegenheiten, die Ihre versicherte selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit betreffen für Hilfestellung bei Erstattung einer Strafanzeige wegen Verstößen Dritter im Internet. Es muss deutsches Recht anwendbar sein.
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.17.2.3 gelten ausschließlich die Ausschlüsse gemäß den Ziffern A 6.2.10 sowie A 6.2.29.2.
- Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen sowie Wettbewerbsverstößen im Internet
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts, wenn die Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets bzw. sozialer Medien stehen. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall sowie
• Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 10.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum, wenn die Anspruchsgrundlage in Verstößen bei der Nutzung des Internets bzw. sozialer Medien liegt. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr sowie
• Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
- Online-Reputationsschutz
Sollte Ihr versichertes Unternehmen durch herabwürdigende Einträge in sozialen Medien oder durch sonstige falsche oder rufschädigende Äußerungen im Internet an Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Verantwortung in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich leiden, vermitteln wir Ihnen die Hilfestellung unseres Dienstleisters, der Ihr Problem analysieren und gegebenenfalls einen ersten Löschungsversuch durchführen wird.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Reputation erheblich leidet, wenn Sie zum Beispiel in einem Bewertungsportal Rezensionen erhalten, von denen mindestens 30% ungerechtfertigt schlecht ausfallen, das heißt Schulnote 4 und schlechter oder unsachliche, verunglimpfende Nachrichten über sie in einem Ausmaß verbreitet werden, dass dieses geeignet ist, geschäftsschädigend zu wirken. Sie müssen dem Rechtsanwalt bzw. dem Berater Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
- Webseiten-Prüfung
für eine anwaltliche Prüfung der Website, mit der Ihre versicherte nebenberufliche selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer im Internet präsentiert wird oder werden soll.
Geprüft wird Ihre Internetseite auf die rechtlichen Anforderungen an
a) Impressum,
b) Datenschutzerklärung,
c) Zustimmung wegen Cookies
soweit deutsches Recht anwendbar ist. Die Prüfung kann alle drei Jahre einmal in Anspruch genommen werden und erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen von uns vermittelten Dienstleister.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen allgemeine Informationen und Hinweise zu
a) Haftungsrisiken bei Verlinkungen,
b) Urheberrecht auf Texte und Bilder sowie
c) Widerrufsbelehrung
zur Verfügung. Die Unterlagen finden Sie im ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de).
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.17.2.6 gelten ausschließlich die Ausschlüsse gemäß den Ziffern A 6.2.10 sowie A 6.2.29.2.
Eine Selbstbeteiligung fällt für diese Leistung nicht an.
- Beratungs-Rechtsschutz bei der Anwendung KI-gestützter Systeme
Wir übernehmen über die Ziffern A 3.17.2.1 und 3.17.2.5 hinaus die Kosten für einen von uns vermittelten Dienstleister bis zu 3.000 Euro je Vertragslaufzeit für die rechtliche Beratung hinsichtlich
• der gesetzeskonformen Verwendung KI-gestützter Systeme im Unternehmen sowie
• zum Thema Cyber-Sicherheit.
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
Sie benötigen rechtliche Unterstützung in einem Bereich, der über den Leistungsumfang Ihres Vertrages hinausgeht? Wir bieten Ihnen eine außergerichtliche Konfliktbeilegung (siehe Ziffer A 3.20.1) oder Rechtsberatung als Bonus-Leistung bei schadenfreien Verträgen an.
Voraussetzungen sind, dass:
• Ihr Vertrag seit drei Jahren schadenfrei ist und
• die Rechtsberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Angelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, erfolgt oder
• die telefonische Mediation durch einen von uns vermittelten Mediator erfolgt.
Der Vertrag gilt so lange als schadenfrei, bis wir aufgrund eines gemeldeten Versicherungsfalls eine Kostenzusage erteilen. Danach beginnt die Frist neu zu laufen.
Hierbei zählt nicht als Versicherungsfall:
• Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung,
• Rechts-Services im privaten Bereich
• Rechts-Services im gewerblichen, freiberuflichen und selbstständigen Bereich
• Service-Leistungen im Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz 55+ bzw. Rechtsschutz 55+ in der Basis-Variante und
• Reputations-Service in den Zielgruppen-Bausteinen Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe sowie Rechtsschutz für Architekten und Ingenieure.
Wir übernehmen die Kosten für diese Leistung bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
Die Ausschlüsse gemäß Ziffer A 6.2 gelten hier nicht.
Ausnahme Die Bonus-Leistungen aus Ziffer A 3.18 können Sie nicht in Anspruch nehmen, um aus dem Rechtsschutz-Vertrag gegen uns vorzugehen (siehe Ziffer A 6.2.10).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026