In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Beitragszahlung:
Es handelt sich um Jahresbeiträge, die im Voraus zu entrichten sind. Nebengebühren werden nicht erhoben. Alle Beiträge mit Zuschlägen, Nachlässen und unterjährigen Zahlungen werden auf zwei Nachkommastellen berechnet. Bei der Berechnung von Baustein-Kombinationen, Nachlässen, Zuschlägen und unterjährigen Zahlungen kann es durch Rundungsdifferenzen systembedingt zu geringfügigen Abweichungen gegenüber dem im Antrag genannten Beitrag kommen.
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Für unterjährige Zahlungsweise fallen Risikozuschläge an. Diese ergeben sich aus risikorelevanten Merkmalen sowie dem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es handelt sich um Jahresbeiträge, die im Voraus zu entrichten sind. Nebengebühren werden nicht erhoben. Alle Beiträge mit Zuschlägen, Nachlässen und unterjährigen Zahlungen werden auf zwei Nachkommastellen berechnet. Bei der Berechnung von Baustein-Kombinationen, Nachlässen, Zuschlägen und unterjährigen Zahlungen kann es durch Rundungsdifferenzen systembedingt zu geringfügigen Abweichungen gegenüber dem im Antrag genannten Beitrag kommen.
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Für unterjährige Zahlungsweise fallen Risikozuschläge an. Diese ergeben sich aus risikorelevanten Merkmalen sowie dem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026