In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Daten-Rechtsschutz:
• Es besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO EU 2016/679) sowie Datenschutz-Regelungen in anderen deutschen Gesetzen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung,
• Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 42, 43 BDSG oder gemäß einer Datenschutz-Regelung aus anderen deutschen Gesetzen begangen zu haben.
Versicherungsschutz erhalten natürliche und juristische Personen, soweit sie personenbezogene Daten im Sinne des BDSG verarbeiten oder verarbeiten lassen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Organe und Mitarbeiter Ihres Unternehmens, zu denen auch der Datenschutzbeauftragte zählt.
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat gemäß § 42 BDSG begangen zu haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn Sie wegen dieser Straftat rechtskräftig verurteilt werden. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die uns entstandenen Kosten zurückzuerstatten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO EU 2016/679) sowie Datenschutz-Regelungen in anderen deutschen Gesetzen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung,
• Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 42, 43 BDSG oder gemäß einer Datenschutz-Regelung aus anderen deutschen Gesetzen begangen zu haben.
Versicherungsschutz erhalten natürliche und juristische Personen, soweit sie personenbezogene Daten im Sinne des BDSG verarbeiten oder verarbeiten lassen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Organe und Mitarbeiter Ihres Unternehmens, zu denen auch der Datenschutzbeauftragte zählt.
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat gemäß § 42 BDSG begangen zu haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn Sie wegen dieser Straftat rechtskräftig verurteilt werden. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die uns entstandenen Kosten zurückzuerstatten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026