In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Selbstbeteiligungsvarianten:
- Flexible Selbstbeteiligung (Flex-SB)
Sofern eine Flex SB vereinbart wurde, halbiert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung bzw. wird um 150 Euro im Fall der Flex-SB Variante 150/0 reduziert, wenn Sie uns vor Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts kontaktieren. In vielen Fällen einer Konfliktlösung fällt sogar keine Selbstbeteiligung an (siehe Ziffer A 8.2).
- Fixe Selbstbeteiligungen
Es gibt verschiedene fixe Selbstbeteiligungen. Die vereinbarte Höhe wird von unserer Kostenerstattung je Versicherungsfall abgezogen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Selbstbeteiligungsvarianten / Roland Rechtsschutz
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