In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für ROLAND Support-Services:
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. Die genauen Inhalte entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung in den Bausteinen im Besonderen Teil der Bedingungen. Weitere kostenlose Services finden Sie in unserem Beratungsportal www.roland-services.de.
- Vermittlung eines Forderungsmanagement-Büros
Wir vermitteln Ihnen ein Forderungsmanagement-Büro zur Beitreibung von unstreitigen und fälligen Forderungen Ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
- Reputationsmanagement
Sollte Ihr versichertes Unternehmen durch herabwürdigende Einträge in sozialen Medien oder durch sonstige falsche oder rufschädigende Äußerungen im Internet an Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Verantwortung in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich leiden, vermitteln wir Ihnen die Hilfestellung unseres Dienstleisters, der Ihr Problem analysieren und gegebenenfalls einen ersten Löschungsversuch durchführen wird.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Reputation erheblich leidet, wenn Sie zum Beispiel in einem Bewertungsportal Rezensionen erhalten, von denen mindestens 30% ungerechtfertigt schlecht ausfallen, das heißt Schulnote 4 und schlechter oder unsachliche, verunglimpfende Nachrichten über sie in einem Ausmaß verbreitet werden, dass dieses geeignet ist, geschäftsschädigend zu wirken. Sie müssen dem Rechtsanwalt bzw. dem Berater Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
- Datenrettung
• Wir organisieren die Datenrettung von der im Gerät installierten Festplatte eines Ihrer folgenden für das versicherte Unternehmen genutzten Geräte:
• PC,
• Notebook/Laptop,
• Smartphone oder
• Tablet.
Unter der Voraussetzung, dass:
• die Daten nach einem Hardwaredefekt nicht mehr abrufbar sind und gesichert werden müssen oder
• ein Datenverlust aufgrund schädlicher Programme (zum Beispiel Viren oder Würmer) eingetreten ist.
• Im Falle des Verlusts von gespeicherten Webseiten und Cloudservices aufgrund schädlicher Programme (zum Beispiel Viren oder Würmer) organisieren wir einen professionellen Datenrettungsversuch.
Wir übernehmen die Kosten für den von uns beauftragten Dienstleister zur Datenrettung bis zu 1.000 EUR, jedoch nicht öfter als für einen Schadenfall in drei Kalenderjahren.
- IT-Erste-Hilfe
Wenn Ihr versicherter Betrieb nach einem sogenannten Hackerangriff stark eingeschränkt oder betriebsunfähig ist, gibt unser Dienstleister Ihnen telefonische Hilfestellung durch professionelle IT Forensiker, um geeignete Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.000 EUR je Versicherungsfall.
- Beratung zur Datensicherheit „Daten-Assist“
Bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Rechtsschutzfalls wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz bieten wir die Vermittlung einer Beratung zur Datensicherheit und/oder einer IT-Sicherheitsinspektion für Sie durch einen von uns ausgewählten Spezialisten. Bei Inanspruchnahme der vermittelten Beratung und/oder IT-Sicherheitsinspektion durch Sie übernehmen wir die Kosten für die Beratung und/oder IT-Sicherheitsinspektion bis zu einer Höhe von insgesamt 2.500 Euro je Versicherungsfall.
- Präventionsworkshop zur Reputation
Wir stellen Ihnen einen kostenfreien Workshop zu einem von uns zur Auswahl gestellten Veranstaltungstermin online zur Verfügung. Der Workshop wird durch von uns ausgewählte externe Experten durchgeführt.
Während der Vertragslaufzeit können Sie einmalig an dem Workshop teilnehmen.
- Professionelles Krisenmanagement
Das Professionelle Krisenmanagement beinhaltet folgende Service Leistungen:
• Reputationsmanagement
Im Rahmen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles tragen wir die Kosten für ein professionelles Reputationsmanagement durch einen von uns vermittelten Kommunikationsberater. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt erfolgt.
Das professionelle Reputationsmanagement umfasst insbesondere:
• die Erstellung und Durchführung einer PR-Strategie
• journalistische Beratung und juristische Überprüfung einer Presseerklärung
• Beratung zur Rechtskommunikation
• Die Tätigkeit muss notwendig sein, um einer Rufschädigung entgegenzuwirken oder den entstandenen Schaden für das Ansehen in der Öffentlichkeit zu mindern.
Wir tragen die Kosten bis zu einer Höhe von 5% der Deckungssumme.
• Psychologische Beratung
Benötigen Sie oder eine versicherte Person im Rahmen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles zur Bewältigung der daraus resultierenden persönlichen Stress-Situation psychologische Unterstützung, so bieten wir nach einer Bedarfsanalyse die Beratung durch einen von uns ausgewählten, spezialisierten Psychologen an. Je nach Bedarf wird die Beratung in folgenden Stufen zur Verfügung gestellt:
• Telefonische Beratung durch einen Psychologen,
• Persönliche Beratung durch einen Psychologen nach Terminvereinbarung,
• Akutbetreuung durch einen Psychologen auch am Wohnort des Versicherten.
Wir tragen die Kosten für eine psychologische Beratung durch einen von uns ausgewählten Psychologen für bis zu fünf Beratungsstunden.
Die psychologische Beratung wird bei Rechtsschutzfällen, die im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen, einmalig gewährt.
• Löschungskosten im Internet
Wir tragen die Kosten für die Löschung rufschädigender Inhalte.
Je Versicherungsfall ist maximal das Vorgehen gegen einen Absender versichert. Es werden bis zu drei Löschungsversuche je Versicherungsfall unternommen.
Absender können
• Verfasser rufschädigender Inhalte,
• Betreiber von Websites, Portalen, Internetforen, Blogs oder
• Betreiber von Social-Media-Plattformen sein.
Als Absender gilt die bei Versand oder Bekanntgabe genannte Adresse, der Nutzername oder das Synonym. Handelt es sich um eine identifizierbare Person, die mehrere Synonyme bzw. „Tarnadressen“ verwendet, gilt die Person mit allen bekannten Absenderadressen als ein Absender.
Sofern eine Löschung der rufschädigenden Inhalte nicht möglich ist, übernehmen wir die Kosten bis zu einer Höhe von 1.250 Euro je Versicherungsfall, um die negativen Inhalte mit vielen positiven Einträgen in der Platzierung der Internetdarstellung nach hinten zu verdrängen.
- Bonitäts-Service
Sie können bis zu fünf telefonische Auskünfte je Kalenderjahr über die Bonität Ihrer möglichen gewerblichen Vertragspartner einholen. Den Bonitäts-Service erreichen Sie unter 0221 8277-500.
- Lebenslagenberatung
Die Lebenslagenberatung ist ein Beratungswegweiser mit dem Sie schnelle und effiziente Hilfe bei psychosozialen Angelegenheiten erhalten. Die Beratung erfolgt sofort (telefonisch) oder im Rahmen von bis zu drei Beratungskontakten durch einen professionellen Dienstleister.
Nach einem Erstgespräch mit ausführlicher Ziel- und Auftragsklärung werden passende Maßnahmen eingeleitet. Dafür stehen pro Anliegen zwei weitere Gespräche zur Verfügung. Reicht eine Kurzzeitberatung nicht aus, um Ihr Problem zu lösen, werden Anlaufstellen für eine Anschlussberatung oder eine notwendige längerfristige Begleitung oder Behandlung vermittelt.
Sie erreichen den Service unter 0221 8277-5533. Bitte halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt. Über den Inhalt der Beratung werden keine Informationen an uns oder Dritte weitergegeben.
- Service-Leistungen Reisen
• Außerplanmäßige Rückreise
Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, sorgen wir für Ihre Rückreise, sofern Sie von einem der folgenden Ereignisse überrascht worden sind:
• Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter ist lebensbedrohlich erkrankt oder verstorben,
• eine erhebliche Schädigung Ihres Vermögens ist eingetreten,
• am Zielort sind Krieg oder innere Unruhen ausgebrochen,
• am jeweiligen Aufenthaltsort sind unvorhergesehene Naturkatastrophen eingetreten und daher ist die Weiterreise nicht möglich oder auf behördliche Anordnung nicht erlaubt.
Wir erstatten die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Reisekosten bzw. nachgewiesene außerplanmäßige Verpflegungs- und Übernachtungskosten bis zu 2.600 Euro je Leistungsfall und Person.
• Service bei Flugverspätung und Gepäckverlust
Bei einer Flugverspätung ersetzen wir die nachgewiesenen Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 210 Euro je Ereignis. Alternativ übernehmen wir die Kosten für die Ersatzbeförderung bis zu 210 Euro je Leistungsfall.
Voraussetzung ist, dass
• sich der Abflug des gebuchten Flugs um mehr als vier Stunden verzögert oder
• der gebuchte Flug annulliert wird oder
• Ihre Beförderung wegen Überbuchung des Flugs verweigert wird oder
• der gebuchte Flug auf einen anderen Flughafen als den gebuchten Zielflughafen umgeleitet wird oder
• der gebuchte Anschlussflug wegen verspäteter Ankunft des vorausgehenden Flugs versäumt wird und Ihnen innerhalb von vier Stunden nach Ankunft keine andere zumutbare Beförderung angeboten wird.
Bei Gepäckverlust ersetzen wir die nachgewiesenen Aufwendungen für Ihre notwendigen Ersatzkäufe von persönlichem Reisebedarf, wenn aufgegebenes Gepäck nach tatsächlicher Ankunft des Flugs am planmäßigen Bestimmungsort (nicht auf Heimflügen) verspätet oder nicht ankommt (das müssen Sie uns durch Gepäckermittlungsbogen nachweisen).
Wir übernehmen
• ab vier Stunden bis zu 160 Euro je Leistungsfall,
• ab sechs Stunden bis zu 310 Euro je Leistungsfall,
• ab 48 Stunden bis zu 520 Euro je Leistungsfall.
Versichert sind in beiden Fällen Flüge, die mit einer staatlich zugelassenen und registrierten Fluggesellschaft nach einem allgemein zugänglichen, zeitlich festgelegten und auf Anzeigetafeln im Flughafen veröffentlichten Plan durchgeführt werden.
• Hilfe bei Verlust von medizinischen Hilfsmitteln
Haben Sie auf einer Reise im Ausland Ihre Kontaktlinsen, Ihre Brille oder Prothese verloren oder wurde Ihr Rollstuhl beschädigt, helfen wir Ihnen – in Abstimmung mit Ihnen nahestehenden Personen – bei der Beschaffung und Zusendung von Ersatzkontaktlinsen, einer Ersatzbrille, -prothese oder eines Ersatzrollstuhls. Wir übernehmen die hierbei entstehenden Versandkosten, nicht aber die Kosten des Hilfsmittels selbst.
- Service-Leistungen Alltag
• Schlüsseldienst-Service
Haben Sie die Schlüssel für Ihr selbst genutztes Haus/Ihre selbst genutzte Wohnung an Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland verloren? Dann helfen wir bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln.
Die Kosten für die Ersatzschlüssel werden nicht übernommen.
Ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich, organisieren wir einen Schlüsselnotdienst und übernehmen die Kosten bis zu 260 Euro im Jahr.
• Haus- und Tierhüter-Service
Steht Ihnen unerwartet ein Krankenhausaufenthalt bevor, vermitteln wir Ihnen auf Anfrage einen Haus- und gegebenenfalls auch Tierhüter.
Die Kosten des Haus-/Tierhüters übernehmen wir für die Dauer von bis zu sieben Tagen.
Für die Leistungen des Haus-/Tierhüters übernehmen wir keine Haftung.
• Informations-Service
Auf Anfrage benennen wir Ihnen Anschriften für:
• Notare,
• Rentenberater,
• Anlaufstellen für altersgerechtes Wohnen,
• Schlüsselnachsendedienste bzw. Zweitschlüsseldepot-Anbieter.
• Fahrrad-Schutzbrief
• 24-Stunden-Service
Wir möchten, dass Sie in einem Notfall schnelle Hilfe erhalten. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen, dass die Organisation der Hilfeleistung durch uns erfolgt (Obliegenheit). Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr für Sie da. Wir helfen Ihnen sofort weiter. Wir unterstützen Sie auch bei technischen Problemen mit Ihrem Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Rufen Sie im Schadenfall vorsätzlich nicht das Notfall-Telefon an, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
• Versicherungsfall
ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
• die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen gegeben sind und
• der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
• Versichertes Fahrrad
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, das im Eigentum einer der versicherten Personen steht, sofern es weder gewerblich genutzt wird noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
• Versicherte Leistungen
Nach einem Schadenfall unterstützen wir Sie mit aktiver Hilfe und übernehmen die folgenden Leistungen, um Sie schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist.
• Leistungen ohne Mindestentfernung vom Wohnort
ROLAND 24-Stunden-Service
Wir unterstützen Sie auch bei technischen Problemen mit Ihrem Fahrrad bei Anruf unserer 24-Stunden-Hotline durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Pannenhilfe
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nicht. Organisieren Sie sich diese Hilfeleistung selbst, übernehmen wir Kosten bis 50 Euro.
• Leistungen ab einer Entfernung von 10 Kilometern vom Wohnort
Abschleppen
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
• Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten.
• Begriffe
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenorts, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind
• entladene oder entwendete Akkus oder
• fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder
• ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrads, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfefahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Unfall ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
- Service-Leistungen Gesundheit
• Ärztliche Zweitmeinung
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen nach einer medizinischen Diagnose und ärztlichen Behandlungsempfehlung eine zweite ärztliche Einschätzung, begutachten wir die Erstmeinung auf Grundlage des Arztberichts, erläutern Ihnen diese und holen bei Bedarf eine ärztliche Zweitmeinung ein. Die hierfür anfallenden Kosten übernehmen wir.
• Reha-Manager
Sind Sie oder die mitversicherten Personen nach einer Heilbehandlung infolge von Unfall oder Erkrankung auf Rehabilitations-Maßnahmen angewiesen, informieren wir Sie über entsprechende Möglichkeiten und vermitteln Ihnen geeignete Einrichtungen. Die Kosten für die Rehabilitations-Maßnahmen werden nicht übernommen.
• Pflege-Unterstützer
Der Pflege-Unterstützer leistet folgende Beratungen sowie die Benennung und Vermittlung von Pflegedienstleistungen (Kosten für die Dienstleister selbst werden übernommen, wenn dies ausdrücklich beschrieben ist.):
• Beratungs-Service
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege, beraten wir Sie gerne zu den folgenden Leistungen:
• Allgemeine Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung gem. SGB XI
• Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen
• Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen und Heimplätzen
• Beratung innerhalb des Entlassungsmanagements (kurzfristige Sicherung von Versorgungssituationen nach dem Krankenhausaufenthalt)
• Beratung zu Pflegeleistungen, haushaltsunterstützenden Dienstleistungen und Beratung zu Kuren
• Beratung zu Freizeit-, Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige
• Beratung und Begleitung im Rahmen des Antragsverfahrens einer Schwerbehinderung, inkl. Widerspruchsverfahren. Wohn- und Wohnraumberatung
• Beratung und Begleitung der Sozialhilfeantragstellung, inkl. Widerspruchsverfahren
• Fachberatung zu speziellen Krankheitsbildern (Depressionen, Parkinson, Demenz)
• Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
• Vermittlungs-Service
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen entsprechende Pflege, vermitteln wir Ihnen:
• Vermittlung von ambulanten häuslichen Pflegediensten
• Vermittlung von teilstationären Pflegeeinrichtungen
• Vermittlung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen
• Vermittlung von Tag- und Nachtwache
• Vermittlung von Betreuung für Angehörige
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen eine Betreuung für Angehörige, vermitteln wir Ihnen:
• Vermittlung von Selbsthilfegruppen
• Vermittlung von Beratungseinrichtungen
• Benennung von Dienstleistern
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen Pflegedienstleistungen, benennen wir Ihnen entsprechende Dienstleister.
• Benennung von Ersatzpflegekräften
• Benennung von Ärzten und Fachärzten
• Benennung eines 24-Stunden Notrufs
• Benennung von Dienstleistern für die Begleitung bei Besuchen von Ärzten, Therapien, Krankengymnastik und Behörden
• Benennung von Fahrdiensten für die genannten Besuche
• Benennung von Menüservice-Anbietern
• Benennung von Dienstleistern für Einkäufe und Besorgungen
• Benennung von Haushaltshilfen und Reinigungsdienstleistern
• Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme
Wir vermitteln und organisieren für Sie folgende Dienstleistungen und übernehmen Kosten in der angegebenen Höhe.
• Platz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung
Wir vermitteln und organisieren einen Platz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, sofern eine häusliche bzw. teilstationäre Pflege im Sinne der sozialen Pflegepflicht-Versicherung bzw. eine häusliche Pflege hierdurch vermieden oder zeitlich reduziert werden kann, nicht möglich ist oder wegen Besonderheit des einzelnen Falls nicht in Betracht kommt.
Wir garantieren Ihre Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb von 24 Stunden.
Der Pflegeplatz wird möglichst im nahen Umkreis Ihres bisherigen Wohnsitzes zur Verfügung gestellt. Sofern ein bereits vorhandener oder durch uns zur Verfügung gestellter Pflegeheimplatz nicht den gewünschten Anforderungen entspricht, unterstützen wir Sie, indem wir einen geeigneten Pflegeheimplatz suchen bzw. organisieren.
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie diese Service-Leistungen unverzüglich geltend machen, indem Sie sich so schnell wie möglich bei uns melden. Zusätzlich müssen Sie uns ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit vorlegen.
Der Anspruch auf die Leistungen besteht während der Dauer der Anspruchsprüfung der Pflegebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch 11(SGB XI) sowie bei Krankheit, Unfall oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Die Leistungen werden im Fall der Pflegebedürftigkeit bis zur endgültigen Pflegeeinstufung erbracht, in den anderen Fällen so lange, bis Sie Ihre eigene Leistungsfähigkeit wiedererlangt haben. Maximal erbringen wir die Leistungen für eine Dauer von drei Monaten und bis zur Erreichung der jährlichen Höchstsummen.
Die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung ist auf insgesamt 2.500 Euro für alle Unterbringungsfälle begrenzt, die uns innerhalb eines Versicherungsjahres gemeldet werden. Wir erbringen keine Leistungen in Fällen, in denen die Hilfsbedürftigkeit bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war.
Können Sie oder die mitversicherten Personen wegen eines eigenen akuten Krankenhausaufenthalts die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger nicht fortsetzen, vermitteln wir Ihnen einen geeigneten Pflegedienst und übernehmen hierfür die Kosten für bis zu fünf Tage.
• Pflegeschulung für Angehörige
Werden Sie oder ein mitversicherter Angehöriger pflegebedürftig, organisieren wir eine Pflegeschulung für die pflegenden Angehörigen. Wir übernehmen einmalig die Kosten bis zu 250 EUR.
- Service-Leistungen für Vermieter
• Bonitäts-Check
Sie können vor einer anstehenden Vermietung mit dem Bonitäts-Check die Zahlungsfähigkeit Ihrer möglichen Mieter besser einschätzen. Rufen Sie einfach unsere ServiceLine unter der Telefonnummer 0221 8277-500 an. Ihnen stehen kompetente Ansprechpartner montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Wir schicken Ihnen die notwendigen Unterlagen zu, die Sie mit dem Mietinteressenten ausfüllen. Anhand dieser Unterlagen veranlassen wir eine Bonitäts-Auskunft und Sie erfahren innerhalb von zwei Werktagen, welche Informationen über Ihren Mietinteressenten gespeichert sind.
• Bonitäts-Prüfung von Handwerkern
Sie können bis zu fünf telefonische Auskünfte je Kalenderjahr über die Bonität Ihrer möglichen Handwerker einholen, die die versicherte vermietete Wohn- bzw. Gewerbeeinheit renovieren oder sanieren sollen.
• Vermittlung von Handwerks-Notdiensten
Wenn Sie dringend und kurzfristig einen Handwerker für die versicherte und vermietete Wohnung bzw. Gewerbeeinheit benötigen, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen Handwerks-Notdienst.
- Unterstützung bei Vorsorgeverfügungen
Wir übernehmen die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht durch einen von uns vermittelten Dienstleister.
- Beratung zum Umweltschutz „Umwelt-Assist“
Wir tragen
• bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen Umweltgesetze die Kosten für eine Beratung zum Umweltschutz bis zu 5.000 Euro und
• unabhängig von einem Versicherungsfall einmalig die Kosten für eine Beratung zum Umweltschutz bis zu 2.500 Euro
durch einen von uns ausgewählten Spezialisten.
Voraussetzungen:
Der Vertrag besteht seit mindestens drei Jahren und innerhalb der letzten drei Jahre ist kein Versicherungsfall eingetreten und in dieser Zeit wurden auch keine freiwilligen Leistungen erbracht.
- Beratung zur Cyber-Sicherheit „Cyber-Assist“
Wir tragen
• bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen Vorschriften zur Cyber-Sicherheit die Kosten für eine Beratung zur Cyber-Sicherheit bis zu 5.000 Euro und
• unabhängig von einem Versicherungsfall einmalig die Kosten für eine Beratung zur Cyber-Sicherheit bis zu 2.500 Euro
durch einen von uns ausgewählten Spezialisten.
Voraussetzungen:
Der Vertrag besteht seit mindestens drei Jahren und innerhalb der letzten drei Jahre ist kein Versicherungsfall eingetreten und in dieser Zeit wurden auch keine freiwilligen Leistungen erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. Die genauen Inhalte entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung in den Bausteinen im Besonderen Teil der Bedingungen. Weitere kostenlose Services finden Sie in unserem Beratungsportal www.roland-services.de.
- Vermittlung eines Forderungsmanagement-Büros
Wir vermitteln Ihnen ein Forderungsmanagement-Büro zur Beitreibung von unstreitigen und fälligen Forderungen Ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
- Reputationsmanagement
Sollte Ihr versichertes Unternehmen durch herabwürdigende Einträge in sozialen Medien oder durch sonstige falsche oder rufschädigende Äußerungen im Internet an Glaubwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit oder Verantwortung in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich leiden, vermitteln wir Ihnen die Hilfestellung unseres Dienstleisters, der Ihr Problem analysieren und gegebenenfalls einen ersten Löschungsversuch durchführen wird.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Reputation erheblich leidet, wenn Sie zum Beispiel in einem Bewertungsportal Rezensionen erhalten, von denen mindestens 30% ungerechtfertigt schlecht ausfallen, das heißt Schulnote 4 und schlechter oder unsachliche, verunglimpfende Nachrichten über sie in einem Ausmaß verbreitet werden, dass dieses geeignet ist, geschäftsschädigend zu wirken. Sie müssen dem Rechtsanwalt bzw. dem Berater Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen.
- Datenrettung
• Wir organisieren die Datenrettung von der im Gerät installierten Festplatte eines Ihrer folgenden für das versicherte Unternehmen genutzten Geräte:
• PC,
• Notebook/Laptop,
• Smartphone oder
• Tablet.
Unter der Voraussetzung, dass:
• die Daten nach einem Hardwaredefekt nicht mehr abrufbar sind und gesichert werden müssen oder
• ein Datenverlust aufgrund schädlicher Programme (zum Beispiel Viren oder Würmer) eingetreten ist.
• Im Falle des Verlusts von gespeicherten Webseiten und Cloudservices aufgrund schädlicher Programme (zum Beispiel Viren oder Würmer) organisieren wir einen professionellen Datenrettungsversuch.
Wir übernehmen die Kosten für den von uns beauftragten Dienstleister zur Datenrettung bis zu 1.000 EUR, jedoch nicht öfter als für einen Schadenfall in drei Kalenderjahren.
- IT-Erste-Hilfe
Wenn Ihr versicherter Betrieb nach einem sogenannten Hackerangriff stark eingeschränkt oder betriebsunfähig ist, gibt unser Dienstleister Ihnen telefonische Hilfestellung durch professionelle IT Forensiker, um geeignete Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.000 EUR je Versicherungsfall.
- Beratung zur Datensicherheit „Daten-Assist“
Bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Rechtsschutzfalls wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz bieten wir die Vermittlung einer Beratung zur Datensicherheit und/oder einer IT-Sicherheitsinspektion für Sie durch einen von uns ausgewählten Spezialisten. Bei Inanspruchnahme der vermittelten Beratung und/oder IT-Sicherheitsinspektion durch Sie übernehmen wir die Kosten für die Beratung und/oder IT-Sicherheitsinspektion bis zu einer Höhe von insgesamt 2.500 Euro je Versicherungsfall.
- Präventionsworkshop zur Reputation
Wir stellen Ihnen einen kostenfreien Workshop zu einem von uns zur Auswahl gestellten Veranstaltungstermin online zur Verfügung. Der Workshop wird durch von uns ausgewählte externe Experten durchgeführt.
Während der Vertragslaufzeit können Sie einmalig an dem Workshop teilnehmen.
- Professionelles Krisenmanagement
Das Professionelle Krisenmanagement beinhaltet folgende Service Leistungen:
• Reputationsmanagement
Im Rahmen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles tragen wir die Kosten für ein professionelles Reputationsmanagement durch einen von uns vermittelten Kommunikationsberater. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen von uns vermittelten Rechtsanwalt erfolgt.
Das professionelle Reputationsmanagement umfasst insbesondere:
• die Erstellung und Durchführung einer PR-Strategie
• journalistische Beratung und juristische Überprüfung einer Presseerklärung
• Beratung zur Rechtskommunikation
• Die Tätigkeit muss notwendig sein, um einer Rufschädigung entgegenzuwirken oder den entstandenen Schaden für das Ansehen in der Öffentlichkeit zu mindern.
Wir tragen die Kosten bis zu einer Höhe von 5% der Deckungssumme.
• Psychologische Beratung
Benötigen Sie oder eine versicherte Person im Rahmen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalles zur Bewältigung der daraus resultierenden persönlichen Stress-Situation psychologische Unterstützung, so bieten wir nach einer Bedarfsanalyse die Beratung durch einen von uns ausgewählten, spezialisierten Psychologen an. Je nach Bedarf wird die Beratung in folgenden Stufen zur Verfügung gestellt:
• Telefonische Beratung durch einen Psychologen,
• Persönliche Beratung durch einen Psychologen nach Terminvereinbarung,
• Akutbetreuung durch einen Psychologen auch am Wohnort des Versicherten.
Wir tragen die Kosten für eine psychologische Beratung durch einen von uns ausgewählten Psychologen für bis zu fünf Beratungsstunden.
Die psychologische Beratung wird bei Rechtsschutzfällen, die im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen, einmalig gewährt.
• Löschungskosten im Internet
Wir tragen die Kosten für die Löschung rufschädigender Inhalte.
Je Versicherungsfall ist maximal das Vorgehen gegen einen Absender versichert. Es werden bis zu drei Löschungsversuche je Versicherungsfall unternommen.
Absender können
• Verfasser rufschädigender Inhalte,
• Betreiber von Websites, Portalen, Internetforen, Blogs oder
• Betreiber von Social-Media-Plattformen sein.
Als Absender gilt die bei Versand oder Bekanntgabe genannte Adresse, der Nutzername oder das Synonym. Handelt es sich um eine identifizierbare Person, die mehrere Synonyme bzw. „Tarnadressen“ verwendet, gilt die Person mit allen bekannten Absenderadressen als ein Absender.
Sofern eine Löschung der rufschädigenden Inhalte nicht möglich ist, übernehmen wir die Kosten bis zu einer Höhe von 1.250 Euro je Versicherungsfall, um die negativen Inhalte mit vielen positiven Einträgen in der Platzierung der Internetdarstellung nach hinten zu verdrängen.
- Bonitäts-Service
Sie können bis zu fünf telefonische Auskünfte je Kalenderjahr über die Bonität Ihrer möglichen gewerblichen Vertragspartner einholen. Den Bonitäts-Service erreichen Sie unter 0221 8277-500.
- Lebenslagenberatung
Die Lebenslagenberatung ist ein Beratungswegweiser mit dem Sie schnelle und effiziente Hilfe bei psychosozialen Angelegenheiten erhalten. Die Beratung erfolgt sofort (telefonisch) oder im Rahmen von bis zu drei Beratungskontakten durch einen professionellen Dienstleister.
Nach einem Erstgespräch mit ausführlicher Ziel- und Auftragsklärung werden passende Maßnahmen eingeleitet. Dafür stehen pro Anliegen zwei weitere Gespräche zur Verfügung. Reicht eine Kurzzeitberatung nicht aus, um Ihr Problem zu lösen, werden Anlaufstellen für eine Anschlussberatung oder eine notwendige längerfristige Begleitung oder Behandlung vermittelt.
Sie erreichen den Service unter 0221 8277-5533. Bitte halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit.
Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt. Über den Inhalt der Beratung werden keine Informationen an uns oder Dritte weitergegeben.
- Service-Leistungen Reisen
• Außerplanmäßige Rückreise
Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, sorgen wir für Ihre Rückreise, sofern Sie von einem der folgenden Ereignisse überrascht worden sind:
• Ein Mitreisender oder ein naher Verwandter ist lebensbedrohlich erkrankt oder verstorben,
• eine erhebliche Schädigung Ihres Vermögens ist eingetreten,
• am Zielort sind Krieg oder innere Unruhen ausgebrochen,
• am jeweiligen Aufenthaltsort sind unvorhergesehene Naturkatastrophen eingetreten und daher ist die Weiterreise nicht möglich oder auf behördliche Anordnung nicht erlaubt.
Wir erstatten die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Reisekosten bzw. nachgewiesene außerplanmäßige Verpflegungs- und Übernachtungskosten bis zu 2.600 Euro je Leistungsfall und Person.
• Service bei Flugverspätung und Gepäckverlust
Bei einer Flugverspätung ersetzen wir die nachgewiesenen Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu 210 Euro je Ereignis. Alternativ übernehmen wir die Kosten für die Ersatzbeförderung bis zu 210 Euro je Leistungsfall.
Voraussetzung ist, dass
• sich der Abflug des gebuchten Flugs um mehr als vier Stunden verzögert oder
• der gebuchte Flug annulliert wird oder
• Ihre Beförderung wegen Überbuchung des Flugs verweigert wird oder
• der gebuchte Flug auf einen anderen Flughafen als den gebuchten Zielflughafen umgeleitet wird oder
• der gebuchte Anschlussflug wegen verspäteter Ankunft des vorausgehenden Flugs versäumt wird und Ihnen innerhalb von vier Stunden nach Ankunft keine andere zumutbare Beförderung angeboten wird.
Bei Gepäckverlust ersetzen wir die nachgewiesenen Aufwendungen für Ihre notwendigen Ersatzkäufe von persönlichem Reisebedarf, wenn aufgegebenes Gepäck nach tatsächlicher Ankunft des Flugs am planmäßigen Bestimmungsort (nicht auf Heimflügen) verspätet oder nicht ankommt (das müssen Sie uns durch Gepäckermittlungsbogen nachweisen).
Wir übernehmen
• ab vier Stunden bis zu 160 Euro je Leistungsfall,
• ab sechs Stunden bis zu 310 Euro je Leistungsfall,
• ab 48 Stunden bis zu 520 Euro je Leistungsfall.
Versichert sind in beiden Fällen Flüge, die mit einer staatlich zugelassenen und registrierten Fluggesellschaft nach einem allgemein zugänglichen, zeitlich festgelegten und auf Anzeigetafeln im Flughafen veröffentlichten Plan durchgeführt werden.
• Hilfe bei Verlust von medizinischen Hilfsmitteln
Haben Sie auf einer Reise im Ausland Ihre Kontaktlinsen, Ihre Brille oder Prothese verloren oder wurde Ihr Rollstuhl beschädigt, helfen wir Ihnen – in Abstimmung mit Ihnen nahestehenden Personen – bei der Beschaffung und Zusendung von Ersatzkontaktlinsen, einer Ersatzbrille, -prothese oder eines Ersatzrollstuhls. Wir übernehmen die hierbei entstehenden Versandkosten, nicht aber die Kosten des Hilfsmittels selbst.
- Service-Leistungen Alltag
• Schlüsseldienst-Service
Haben Sie die Schlüssel für Ihr selbst genutztes Haus/Ihre selbst genutzte Wohnung an Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland verloren? Dann helfen wir bei der Beschaffung von Ersatzschlüsseln.
Die Kosten für die Ersatzschlüssel werden nicht übernommen.
Ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich, organisieren wir einen Schlüsselnotdienst und übernehmen die Kosten bis zu 260 Euro im Jahr.
• Haus- und Tierhüter-Service
Steht Ihnen unerwartet ein Krankenhausaufenthalt bevor, vermitteln wir Ihnen auf Anfrage einen Haus- und gegebenenfalls auch Tierhüter.
Die Kosten des Haus-/Tierhüters übernehmen wir für die Dauer von bis zu sieben Tagen.
Für die Leistungen des Haus-/Tierhüters übernehmen wir keine Haftung.
• Informations-Service
Auf Anfrage benennen wir Ihnen Anschriften für:
• Notare,
• Rentenberater,
• Anlaufstellen für altersgerechtes Wohnen,
• Schlüsselnachsendedienste bzw. Zweitschlüsseldepot-Anbieter.
• Fahrrad-Schutzbrief
• 24-Stunden-Service
Wir möchten, dass Sie in einem Notfall schnelle Hilfe erhalten. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen, dass die Organisation der Hilfeleistung durch uns erfolgt (Obliegenheit). Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr für Sie da. Wir helfen Ihnen sofort weiter. Wir unterstützen Sie auch bei technischen Problemen mit Ihrem Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Rufen Sie im Schadenfall vorsätzlich nicht das Notfall-Telefon an, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
• Versicherungsfall
ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
• die Voraussetzungen für die Erhebung des Anspruchs auf Beistandsleistungen gegeben sind und
• der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person beim Notfall-Telefon tatsächlich geltend gemacht wird.
• Versichertes Fahrrad
Versichertes Fahrrad ist jedes Fahrrad, das im Eigentum einer der versicherten Personen steht, sofern es weder gewerblich genutzt wird noch versicherungs- oder zulassungspflichtig ist. Ebenfalls versichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
• Versicherte Leistungen
Nach einem Schadenfall unterstützen wir Sie mit aktiver Hilfe und übernehmen die folgenden Leistungen, um Sie schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist.
• Leistungen ohne Mindestentfernung vom Wohnort
ROLAND 24-Stunden-Service
Wir unterstützen Sie auch bei technischen Problemen mit Ihrem Fahrrad bei Anruf unserer 24-Stunden-Hotline durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Pannenhilfe
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nicht. Organisieren Sie sich diese Hilfeleistung selbst, übernehmen wir Kosten bis 50 Euro.
• Leistungen ab einer Entfernung von 10 Kilometern vom Wohnort
Abschleppen
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
• Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten.
• Begriffe
Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenorts, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind
• entladene oder entwendete Akkus oder
• fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder
• ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrads, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfefahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Unfall ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
- Service-Leistungen Gesundheit
• Ärztliche Zweitmeinung
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen nach einer medizinischen Diagnose und ärztlichen Behandlungsempfehlung eine zweite ärztliche Einschätzung, begutachten wir die Erstmeinung auf Grundlage des Arztberichts, erläutern Ihnen diese und holen bei Bedarf eine ärztliche Zweitmeinung ein. Die hierfür anfallenden Kosten übernehmen wir.
• Reha-Manager
Sind Sie oder die mitversicherten Personen nach einer Heilbehandlung infolge von Unfall oder Erkrankung auf Rehabilitations-Maßnahmen angewiesen, informieren wir Sie über entsprechende Möglichkeiten und vermitteln Ihnen geeignete Einrichtungen. Die Kosten für die Rehabilitations-Maßnahmen werden nicht übernommen.
• Pflege-Unterstützer
Der Pflege-Unterstützer leistet folgende Beratungen sowie die Benennung und Vermittlung von Pflegedienstleistungen (Kosten für die Dienstleister selbst werden übernommen, wenn dies ausdrücklich beschrieben ist.):
• Beratungs-Service
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege, beraten wir Sie gerne zu den folgenden Leistungen:
• Allgemeine Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung gem. SGB XI
• Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen
• Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen und Heimplätzen
• Beratung innerhalb des Entlassungsmanagements (kurzfristige Sicherung von Versorgungssituationen nach dem Krankenhausaufenthalt)
• Beratung zu Pflegeleistungen, haushaltsunterstützenden Dienstleistungen und Beratung zu Kuren
• Beratung zu Freizeit-, Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige
• Beratung und Begleitung im Rahmen des Antragsverfahrens einer Schwerbehinderung, inkl. Widerspruchsverfahren. Wohn- und Wohnraumberatung
• Beratung und Begleitung der Sozialhilfeantragstellung, inkl. Widerspruchsverfahren
• Fachberatung zu speziellen Krankheitsbildern (Depressionen, Parkinson, Demenz)
• Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
• Vermittlungs-Service
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen entsprechende Pflege, vermitteln wir Ihnen:
• Vermittlung von ambulanten häuslichen Pflegediensten
• Vermittlung von teilstationären Pflegeeinrichtungen
• Vermittlung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen
• Vermittlung von Tag- und Nachtwache
• Vermittlung von Betreuung für Angehörige
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen eine Betreuung für Angehörige, vermitteln wir Ihnen:
• Vermittlung von Selbsthilfegruppen
• Vermittlung von Beratungseinrichtungen
• Benennung von Dienstleistern
Benötigen Sie oder die mitversicherten Personen Pflegedienstleistungen, benennen wir Ihnen entsprechende Dienstleister.
• Benennung von Ersatzpflegekräften
• Benennung von Ärzten und Fachärzten
• Benennung eines 24-Stunden Notrufs
• Benennung von Dienstleistern für die Begleitung bei Besuchen von Ärzten, Therapien, Krankengymnastik und Behörden
• Benennung von Fahrdiensten für die genannten Besuche
• Benennung von Menüservice-Anbietern
• Benennung von Dienstleistern für Einkäufe und Besorgungen
• Benennung von Haushaltshilfen und Reinigungsdienstleistern
• Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme
Wir vermitteln und organisieren für Sie folgende Dienstleistungen und übernehmen Kosten in der angegebenen Höhe.
• Platz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung
Wir vermitteln und organisieren einen Platz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, sofern eine häusliche bzw. teilstationäre Pflege im Sinne der sozialen Pflegepflicht-Versicherung bzw. eine häusliche Pflege hierdurch vermieden oder zeitlich reduziert werden kann, nicht möglich ist oder wegen Besonderheit des einzelnen Falls nicht in Betracht kommt.
Wir garantieren Ihre Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb von 24 Stunden.
Der Pflegeplatz wird möglichst im nahen Umkreis Ihres bisherigen Wohnsitzes zur Verfügung gestellt. Sofern ein bereits vorhandener oder durch uns zur Verfügung gestellter Pflegeheimplatz nicht den gewünschten Anforderungen entspricht, unterstützen wir Sie, indem wir einen geeigneten Pflegeheimplatz suchen bzw. organisieren.
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie diese Service-Leistungen unverzüglich geltend machen, indem Sie sich so schnell wie möglich bei uns melden. Zusätzlich müssen Sie uns ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit vorlegen.
Der Anspruch auf die Leistungen besteht während der Dauer der Anspruchsprüfung der Pflegebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch 11(SGB XI) sowie bei Krankheit, Unfall oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
Die Leistungen werden im Fall der Pflegebedürftigkeit bis zur endgültigen Pflegeeinstufung erbracht, in den anderen Fällen so lange, bis Sie Ihre eigene Leistungsfähigkeit wiedererlangt haben. Maximal erbringen wir die Leistungen für eine Dauer von drei Monaten und bis zur Erreichung der jährlichen Höchstsummen.
Die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung ist auf insgesamt 2.500 Euro für alle Unterbringungsfälle begrenzt, die uns innerhalb eines Versicherungsjahres gemeldet werden. Wir erbringen keine Leistungen in Fällen, in denen die Hilfsbedürftigkeit bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war.
Können Sie oder die mitversicherten Personen wegen eines eigenen akuten Krankenhausaufenthalts die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger nicht fortsetzen, vermitteln wir Ihnen einen geeigneten Pflegedienst und übernehmen hierfür die Kosten für bis zu fünf Tage.
• Pflegeschulung für Angehörige
Werden Sie oder ein mitversicherter Angehöriger pflegebedürftig, organisieren wir eine Pflegeschulung für die pflegenden Angehörigen. Wir übernehmen einmalig die Kosten bis zu 250 EUR.
- Service-Leistungen für Vermieter
• Bonitäts-Check
Sie können vor einer anstehenden Vermietung mit dem Bonitäts-Check die Zahlungsfähigkeit Ihrer möglichen Mieter besser einschätzen. Rufen Sie einfach unsere ServiceLine unter der Telefonnummer 0221 8277-500 an. Ihnen stehen kompetente Ansprechpartner montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Wir schicken Ihnen die notwendigen Unterlagen zu, die Sie mit dem Mietinteressenten ausfüllen. Anhand dieser Unterlagen veranlassen wir eine Bonitäts-Auskunft und Sie erfahren innerhalb von zwei Werktagen, welche Informationen über Ihren Mietinteressenten gespeichert sind.
• Bonitäts-Prüfung von Handwerkern
Sie können bis zu fünf telefonische Auskünfte je Kalenderjahr über die Bonität Ihrer möglichen Handwerker einholen, die die versicherte vermietete Wohn- bzw. Gewerbeeinheit renovieren oder sanieren sollen.
• Vermittlung von Handwerks-Notdiensten
Wenn Sie dringend und kurzfristig einen Handwerker für die versicherte und vermietete Wohnung bzw. Gewerbeeinheit benötigen, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen Handwerks-Notdienst.
- Unterstützung bei Vorsorgeverfügungen
Wir übernehmen die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht durch einen von uns vermittelten Dienstleister.
- Beratung zum Umweltschutz „Umwelt-Assist“
Wir tragen
• bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen Umweltgesetze die Kosten für eine Beratung zum Umweltschutz bis zu 5.000 Euro und
• unabhängig von einem Versicherungsfall einmalig die Kosten für eine Beratung zum Umweltschutz bis zu 2.500 Euro
durch einen von uns ausgewählten Spezialisten.
Voraussetzungen:
Der Vertrag besteht seit mindestens drei Jahren und innerhalb der letzten drei Jahre ist kein Versicherungsfall eingetreten und in dieser Zeit wurden auch keine freiwilligen Leistungen erbracht.
- Beratung zur Cyber-Sicherheit „Cyber-Assist“
Wir tragen
• bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen Vorschriften zur Cyber-Sicherheit die Kosten für eine Beratung zur Cyber-Sicherheit bis zu 5.000 Euro und
• unabhängig von einem Versicherungsfall einmalig die Kosten für eine Beratung zur Cyber-Sicherheit bis zu 2.500 Euro
durch einen von uns ausgewählten Spezialisten.
Voraussetzungen:
Der Vertrag besteht seit mindestens drei Jahren und innerhalb der letzten drei Jahre ist kein Versicherungsfall eingetreten und in dieser Zeit wurden auch keine freiwilligen Leistungen erbracht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026