In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Inhaltliche Ausschlüsse:
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz
- Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
• Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben,
• Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung und nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis stehen.
• Gesundheitsschäden sowie Schäden an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen aufgrund von Fracking oder von durch dieses Verfahren verursachten Emissionen,
• Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
- Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
• dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll,
• dem Kauf oder Verkauf eines von Ihnen nicht ausschließlich selbst zu nutzenden bzw. genutzten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils,
• der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten,
• der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es oder ihn erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch für die Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Finanzierung eines der unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz.
- Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren, die nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht.
- Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen.
A Beispiel: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags
Das heißt, dass Ihnen als Halter des Kraftfahrzeugs von der Behörde Kosten auferlegt werden, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte
Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
- Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung oder der Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art. Hierzu zählen auch Direktinvestments. Der Ausschluss umfasst auch Streitigkeiten, in denen Ihr eingesetztes Kapital entgegen der vertraglichen Absprache nicht oder nur teilweise angelegt wurde.
Ausgenommen hiervon sind:
• Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch,
• Geld- und Vermögensanlagen, soweit Lebens- und Rentenversicherungen oder Sparverträge betroffen sind,
• Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen,
• Werkverträge mit Handwerkern und der Dienstleistungsvertrag mit der Hausverwaltung bezüglich vermieteter Wohneinheiten, wenn Sie insgesamt nicht mehr als 10 Wohneinheiten vermieten.
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
• der Vergabe von verzinslichen Darlehen,
• Spiel- oder Wettverträgen,
• Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und
• Gewinnzusagen.
- Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen. Sie wollen gegen den Versicherungsvermittler wegen der Vermittlung dieses Vertrags und der Beratung darüber vorgehen.
- Streitigkeiten wegen
• der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
• einmalige Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit gelöschten Inhalten in sozialen Medien und auf Online-Plattformen, deren Verfasser Sie sind oder sein sollen.
- Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
• vor Verfassungsgerichten oder
• vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof)
- Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder eröffnet werden soll.
- Streitigkeiten
• in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie
• in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
- Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes geführt, das mit einer Einstellung mit der Kostenfolge gemäß § 25 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) endet. In diesen Fällen müssen Sie die bis dahin von uns geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Auch das Rechtsbehelfsverfahren nach § 25 a Absatz 3 StVG ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Es bestehen Streitigkeiten
• zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
• von Mitversicherten gegen Sie,
• von Mitversicherten untereinander.
• von mitversicherten Personen untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von diesen gebildeten Büro-, Berufsausübungsgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft, auch nach deren Beendigung.
- Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner, gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.
- Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
A Beispiel: Ihr Arbeitskollege überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.
Beispiel: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autohaus. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.
Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Straftat vorsätzlich und rechtswidrig begangen haben oder wenn Sie bei Abschluss eines Vertrags vorsätzlich und rechtswidrig falsche Angaben gemacht haben.
- Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen. Oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
- Sie haben in den Leistungsarten nach Ziffer A 3.1 bis A 3.8 sowie A 3.17 die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vorsätzlich und rechtswidrig verursacht.
Wird dies erst später bekannt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Sie sind verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
- Jegliche Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Hierzu zählen auch Streitigkeiten, die mit der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
- Sie wollen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4 Interessen wahrnehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an:
• Grundstücken,
• Gebäuden,
• Gebäudeteilen.
- Streitigkeiten in Verfahren aus dem Bereich des Asyl- und Ausländer-/Migrationsrechts.
- Streitigkeiten in Verfahren aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts.
- Streitigkeiten in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen.
- Jegliche Interessenwahrnehmung in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Gewährung oder der Versagung einer Subvention
• im gewerblichen Bereich sowie freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit
• betreffend Vereine, unabhängig ob in der Satzung ein ideeller, gemeinnütziger oder geschäftlicher Zweck verfolgt wird
• betreffend jegliche Nichtregierungsorganisation.
- Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.
- Folgende Ausschlüsse gelten ausschließlich für die Rechts-Services gemäß Ziffer A 3.19.
- Für die Leistung nach Ziffer A 3.19.1.4 Vertrags- und Dokumentencheck besteht kein Rechtsschutz für
• die Neugestaltung von Verträgen oder wesentlichen Vertragsteilen,
• die Bewertung steuerrechtlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verbrauchervertrags,
• die Bewertung von Verträgen über die Anschaffung, Veräußerung, Verwaltung von Wertpapieren (zum Beispiel Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (zum Beispiel an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierungen (Bank- und Kapitalanlagerecht),
• die Bewertung von Verträgen mit Bauträgern und Fertighausanbietern
• den Bereich des Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts, soweit Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen, Adoptionsverträge, Güterstandsbeendigungsverträge oder Erbverträge Gegenstand der Prüfung sind,
• die Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
- Für die Leistungen nach Ziffer A 3.19.2.1 – Telefonische Rechtsberatung, A 3.19.2.2 Online Rechtsberatung sowie 3.19.2.4 Vertrags- und Dokumentencheck besteht kein Rechtsschutz für
• die Neugestaltung von Verträgen oder wesentlichen Vertragsteilen,
• die Bewertung steuerrechtlicher Sachverhalte,
• die Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen,
• die Beratung zu Kapitalanlage- und Gesellschaftsverträgen, Verträgen des Vergabe-, des Lebensmittel- und Arzneimittelrechts sowie zu Betriebsübergaben und Betriebsnachfolgen,
• die Beratung im Zusammenhang mit Asyl- und Ausländer-/Migrationsrecht
• Patent-, Urheber-, Lizenz-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie Kartellrecht,
• Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Gewährung und der teilweisen oder vollständigen Versagung einer Subvention.
Außerdem können Sie die Rechts-Services nach Ziffer A 3.19 nicht verwenden, um aus dem Versicherungsvertrag gegen uns vorzugehen (siehe Ziffer A 6.2.10).
- Streitigkeiten in Verwaltungsverfahren zum Schutz der natürlichen Umwelt und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme (Umweltrecht).
- Inhaltliche Ausschlüsse zum Forderungsmanagement
Für die Leistung Forderungsmanagement gelten ausschließlich die folgenden Ausschlüsse:
• für Forderungen, von denen Ihnen zum Zeitpunkt der Erteilung des Inkasso-Auftrags bekannt war, dass sie nicht durchsetzbar sind (zum Beispiel, weil Sie wussten, dass über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde), sowie
• für Forderungen, die zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso-Unternehmens gerichtlich an- oder rechtshängig oder tituliert sind, oder
• wenn eine durch das Inkasso-Unternehmen einzuholende Bonitätsauskunft über den Schuldner nicht positiv ausfällt oder
• wenn die Forderung verjährt oder noch nicht fällig ist oder
• wenn der Schuldner während des Verfahrens Einwendungen gegen die Forderung erhebt.
Beispiel: Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro. In einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag von 8.000 Euro (= 80 Prozent des angestrebten Ergebnisses). In diesem Fall übernehmen wir 20 Prozent der entstandenen Kosten – nämlich für den Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten.
Beispiel: Streit ums Zeugnis im Zusammenhang mit einer Kündigung
Ist Ihre Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Gebühren von Rechtsanwälten verpflichtet, kann diese die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz
- Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
• Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben,
• Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung und nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis stehen.
• Gesundheitsschäden sowie Schäden an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen aufgrund von Fracking oder von durch dieses Verfahren verursachten Emissionen,
• Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
- Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
• dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll,
• dem Kauf oder Verkauf eines von Ihnen nicht ausschließlich selbst zu nutzenden bzw. genutzten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils,
• der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten,
• der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es oder ihn erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch für die Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Finanzierung eines der unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz.
- Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren, die nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht.
- Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen.
A Beispiel: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags
Das heißt, dass Ihnen als Halter des Kraftfahrzeugs von der Behörde Kosten auferlegt werden, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte
Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
- Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht.
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung oder der Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art. Hierzu zählen auch Direktinvestments. Der Ausschluss umfasst auch Streitigkeiten, in denen Ihr eingesetztes Kapital entgegen der vertraglichen Absprache nicht oder nur teilweise angelegt wurde.
Ausgenommen hiervon sind:
• Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch,
• Geld- und Vermögensanlagen, soweit Lebens- und Rentenversicherungen oder Sparverträge betroffen sind,
• Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen,
• Werkverträge mit Handwerkern und der Dienstleistungsvertrag mit der Hausverwaltung bezüglich vermieteter Wohneinheiten, wenn Sie insgesamt nicht mehr als 10 Wohneinheiten vermieten.
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
• der Vergabe von verzinslichen Darlehen,
• Spiel- oder Wettverträgen,
• Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und
• Gewinnzusagen.
- Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen. Sie wollen gegen den Versicherungsvermittler wegen der Vermittlung dieses Vertrags und der Beratung darüber vorgehen.
- Streitigkeiten wegen
• der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
• einmalige Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit gelöschten Inhalten in sozialen Medien und auf Online-Plattformen, deren Verfasser Sie sind oder sein sollen.
- Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
• vor Verfassungsgerichten oder
• vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof)
- Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder eröffnet werden soll.
- Streitigkeiten
• in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie
• in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
- Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes geführt, das mit einer Einstellung mit der Kostenfolge gemäß § 25 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) endet. In diesen Fällen müssen Sie die bis dahin von uns geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Auch das Rechtsbehelfsverfahren nach § 25 a Absatz 3 StVG ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Es bestehen Streitigkeiten
• zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
• von Mitversicherten gegen Sie,
• von Mitversicherten untereinander.
• von mitversicherten Personen untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von diesen gebildeten Büro-, Berufsausübungsgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft, auch nach deren Beendigung.
- Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner, gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.
- Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
A Beispiel: Ihr Arbeitskollege überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.
Beispiel: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autohaus. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.
Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Straftat vorsätzlich und rechtswidrig begangen haben oder wenn Sie bei Abschluss eines Vertrags vorsätzlich und rechtswidrig falsche Angaben gemacht haben.
- Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen. Oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
- Sie haben in den Leistungsarten nach Ziffer A 3.1 bis A 3.8 sowie A 3.17 die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vorsätzlich und rechtswidrig verursacht.
Wird dies erst später bekannt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Sie sind verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
- Jegliche Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Hierzu zählen auch Streitigkeiten, die mit der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
- Sie wollen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4 Interessen wahrnehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an:
• Grundstücken,
• Gebäuden,
• Gebäudeteilen.
- Streitigkeiten in Verfahren aus dem Bereich des Asyl- und Ausländer-/Migrationsrechts.
- Streitigkeiten in Verfahren aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts.
- Streitigkeiten in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen.
- Jegliche Interessenwahrnehmung in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Gewährung oder der Versagung einer Subvention
• im gewerblichen Bereich sowie freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit
• betreffend Vereine, unabhängig ob in der Satzung ein ideeller, gemeinnütziger oder geschäftlicher Zweck verfolgt wird
• betreffend jegliche Nichtregierungsorganisation.
- Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.
- Folgende Ausschlüsse gelten ausschließlich für die Rechts-Services gemäß Ziffer A 3.19.
- Für die Leistung nach Ziffer A 3.19.1.4 Vertrags- und Dokumentencheck besteht kein Rechtsschutz für
• die Neugestaltung von Verträgen oder wesentlichen Vertragsteilen,
• die Bewertung steuerrechtlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verbrauchervertrags,
• die Bewertung von Verträgen über die Anschaffung, Veräußerung, Verwaltung von Wertpapieren (zum Beispiel Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (zum Beispiel an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierungen (Bank- und Kapitalanlagerecht),
• die Bewertung von Verträgen mit Bauträgern und Fertighausanbietern
• den Bereich des Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts, soweit Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen, Adoptionsverträge, Güterstandsbeendigungsverträge oder Erbverträge Gegenstand der Prüfung sind,
• die Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
- Für die Leistungen nach Ziffer A 3.19.2.1 – Telefonische Rechtsberatung, A 3.19.2.2 Online Rechtsberatung sowie 3.19.2.4 Vertrags- und Dokumentencheck besteht kein Rechtsschutz für
• die Neugestaltung von Verträgen oder wesentlichen Vertragsteilen,
• die Bewertung steuerrechtlicher Sachverhalte,
• die Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen,
• die Beratung zu Kapitalanlage- und Gesellschaftsverträgen, Verträgen des Vergabe-, des Lebensmittel- und Arzneimittelrechts sowie zu Betriebsübergaben und Betriebsnachfolgen,
• die Beratung im Zusammenhang mit Asyl- und Ausländer-/Migrationsrecht
• Patent-, Urheber-, Lizenz-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie Kartellrecht,
• Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Gewährung und der teilweisen oder vollständigen Versagung einer Subvention.
Außerdem können Sie die Rechts-Services nach Ziffer A 3.19 nicht verwenden, um aus dem Versicherungsvertrag gegen uns vorzugehen (siehe Ziffer A 6.2.10).
- Streitigkeiten in Verwaltungsverfahren zum Schutz der natürlichen Umwelt und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme (Umweltrecht).
- Inhaltliche Ausschlüsse zum Forderungsmanagement
Für die Leistung Forderungsmanagement gelten ausschließlich die folgenden Ausschlüsse:
• für Forderungen, von denen Ihnen zum Zeitpunkt der Erteilung des Inkasso-Auftrags bekannt war, dass sie nicht durchsetzbar sind (zum Beispiel, weil Sie wussten, dass über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde), sowie
• für Forderungen, die zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkasso-Unternehmens gerichtlich an- oder rechtshängig oder tituliert sind, oder
• wenn eine durch das Inkasso-Unternehmen einzuholende Bonitätsauskunft über den Schuldner nicht positiv ausfällt oder
• wenn die Forderung verjährt oder noch nicht fällig ist oder
• wenn der Schuldner während des Verfahrens Einwendungen gegen die Forderung erhebt.
Beispiel: Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro. In einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag von 8.000 Euro (= 80 Prozent des angestrebten Ergebnisses). In diesem Fall übernehmen wir 20 Prozent der entstandenen Kosten – nämlich für den Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten.
Beispiel: Streit ums Zeugnis im Zusammenhang mit einer Kündigung
Ist Ihre Haftpflichtversicherung zur Zahlung von Gebühren von Rechtsanwälten verpflichtet, kann diese die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026