Beim Wechsel zu Roland Rechtsschutz bleibt Ihr Versicherungsschutz in bestimmten Fällen erhalten – etwa wenn der Versicherungsfall in die neue Vertragslaufzeit fällt oder ein Anspruch erst später als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend gemacht wird. Wichtig sind ein lückenloser Übergang und der bestehende Vorschutz gegen dasselbe Risiko.
Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nachteile haben, haben Sie uns gegenüber Anspruch auf Versicherungsschutz in folgenden Fällen:
- Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit eingetreten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn ein Fall vorliegt und Ihre Handlung in die Zeit des Vorversicherers fällt.
- Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend gemacht. Die Meldung beim Vorversicherer darf jedoch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
- Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Beispiel: Steuerbescheid) fällt in unsere Vertragslaufzeit, die Grundlagen für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung sind aber in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten (Beispiel: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit einen Steuerbescheid, der ein Steuerjahr in der Vertragszeit des Vorversicherers betrifft.)
- Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Regelungen zur Bestimmung des Versicherungsfalls: Der Versicherungsfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers nach Beendigung seines Vertrages eingetreten. Nach unseren Bedingungen ist der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten.
Voraussetzung für Versicherungsschutz ist in allen eben genannten Fällen, dass:
- Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko versichert waren, und
- der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten; höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlossenen Vertrages.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Rechtsschutz zu uns wechseln, sollen Sie durch den Anbieterwechsel keine Lücken im Schutz erleiden. Auch Fälle, die noch mit Ihrem früheren Vertrag zusammenhängen, können unter bestimmten Bedingungen abgedeckt sein. Wichtig ist dabei, dass Sie bereits beim Vorversicherer gegen das jeweilige Risiko versichert waren und der Übergang ohne Unterbrechung erfolgt ist. Der Umfang richtet sich nach Ihrem früheren Vertrag, maximal jedoch nach dem, was Sie mit uns vereinbart haben.
Häufige Fragen
Bin ich beim Wechsel auch für Fälle aus der Zeit des Vorversicherers geschützt?
Ja, in bestimmten Fällen. Zum Beispiel, wenn der Versicherungsfall in unserer Vertragslaufzeit eintritt, Ihre Handlung aber noch in die Zeit des Vorversicherers fällt.
Welche Voraussetzungen muss ich für den Versicherungsschutz erfüllen?
Sie müssen bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko versichert gewesen sein, und der Wechsel zu uns muss lückenlos erfolgt sein.
In welchem Umfang bin ich nach dem Wechsel versichert?
Sie haben Versicherungsschutz in genau dem Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten – höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlossenen Vertrages.
Was gilt, wenn ich einen Anspruch erst nach mehreren Jahren geltend mache?
Liegt der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers und wird der Anspruch erstmals später als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend gemacht, besteht Schutz. Die Meldung beim Vorversicherer darf jedoch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein.