Der Privat-Rechtsschutz von Roland Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen im privaten Bereich ab. Erfahren Sie, welche Tätigkeiten ausgeschlossen sind, wann eine sonstige selbstständige Tätigkeit vorliegt und welche Bereiche sich nur mit einem extra Baustein versichern lassen.
Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich.
Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:
- eine gewerbliche Tätigkeit,
- eine freiberufliche Tätigkeit,
- eine sonstige selbstständige Tätigkeit.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Folgende Bereiche sind mit einem extra Baustein zu versichern und nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten:
- Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
- Rechtsschutz für Vereine,
- Berufs-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz,
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Privat-Rechtsschutz kümmert sich um rechtliche Angelegenheiten aus Ihrem privaten Alltag. Beruflich selbstständige oder gewerbliche Anliegen fallen dagegen nicht darunter. Wer für Bereiche wie Beruf, Verkehr, Wohnung oder eine Selbstständigkeit abgesichert sein möchte, kann diese über zusätzliche Bausteine ergänzen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was deckt der Privat-Rechtsschutz ab?
Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, einer freiberuflichen oder einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Welche Bereiche sind nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten?
Nicht enthalten sind Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen, Rechtsschutz für Vereine, Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Diese Bereiche sind mit einem extra Baustein zu versichern.