Beim Roland Rechtsschutz übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Inland Kosten für Mediation, Anwaltsvergütung, Sachverständige sowie Gerichts-, Gerichtsvollzieher- und Verfahrenskosten. Für bestimmte Leistungen gilt der Schutz zusätzlich im In- und Ausland, inklusive Kaution als zinsloses Darlehen – ein klarer Überblick über Ihren rechtlichen Schutz.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Leistungsumfang im Inland
Wir übernehmen folgende Kosten:
(1) Mediation
Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, tragen wir die Kosten in bestimmter Höhe je Mediation für einen von uns vorgeschlagenen Mediator.
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Ausnahme: Sie und die andere Partei haben sich bereits auf einen anderen Mediator geeinigt.
Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen.
Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, übernehmen wir anteilig die Kosten, die auf Sie und mitversicherte Personen entfallen.
Beispiel: Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepartner entfallen, tragen wir. Der Dritte muss seinen Kostenanteil, also 50 %, selbst bezahlen.
Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich.
(2) Vergütung eines Rechtsanwalts
Die Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Interessen vertritt. Wenn Sie mehr als einen Rechtsanwalt beauftragen, tragen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht.
Wir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechtsanwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt).
Dies gilt nur für die erste Instanz.
Ausnahme: Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren Kosten nicht.
Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten in bestimmter Höhe:
- Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat,
- er gibt Ihnen eine Auskunft oder
- er erarbeitet für Sie ein Gutachten.
(3) Kosten für einen Sachverständigen
Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
- In Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
- Wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
(4) Geltung der Bestimmungen zum Rechtsanwalt
Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch
- im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für Angehörige der steuerberatenden Berufe (Beispiel: Steuerberater),
- in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für Notare.
Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland folgendes:
(1) Gerichts- und Verfahrenskosten
Wir tragen
- die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden,
- die Kosten des Gerichtsvollziehers,
- die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden.
(2) Schieds- oder Schlichtungsverfahren
Wir übernehmen die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens. Und zwar bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstünden.
Versicherungsschutz für Mediation besteht nur nach Punkt 1. (1) und beschränkt auf das Inland.
(3) Kosten des Prozessgegners
Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners, wenn Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet sind.
(4) Erstattung und Kaution
Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie nachweisen, dass Sie
- zu deren Zahlung verpflichtet sind oder
- diese Kosten bereits gezahlt haben.
Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie – wenn nötig – eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt in Ihrem Rechtsstreit verschiedene Kosten – etwa für einen Anwalt, einen Mediator zur einvernehmlichen Konfliktlösung oder einen Sachverständigen. Erstattet wird höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, wobei alle Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen im selben Fall zusammengerechnet werden. Manche Leistungen gelten nur im Inland, andere auch im Ausland. Bei Bedarf kann sogar eine Kaution als zinsloses Darlehen gestellt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung der Anwaltskosten?
Erstattet wird maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Mehrkosten durch mehrere Anwälte oder einen Anwaltswechsel werden nicht getragen.
Werden die Kosten einer Mediation übernommen?
Ja, für einen vom Versicherer vorgeschlagenen Mediator werden je Mediation Kosten in bestimmter Höhe getragen. Nehmen nicht versicherte Personen teil, werden die Kosten nur anteilig für Sie und mitversicherte Personen übernommen. Der Versicherungsschutz für Mediation ist auf das Inland beschränkt.
Was gilt, wenn ich weit vom zuständigen Gericht entfernt wohne?
Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, werden bei einer gerichtlichen Streitigkeit weitere anwaltliche Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Verkehrsanwalts übernommen. Das gilt nur für die erste Instanz und nicht im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- sowie Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.
Wird eine Kaution übernommen?
Ja. Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie – wenn nötig – eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der im Vertrag vereinbarten Höhe.
Welche Leistungen gelten auch im Ausland?
Im In- und Ausland werden unter anderem Gerichtskosten, Kosten des Gerichtsvollziehers, Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens sowie die Anwalts- und Gerichtskosten des Prozessgegners übernommen. Der Versicherungsschutz für Mediation besteht dagegen nur im Inland.