Der Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen von Roland Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit und ist damit auf geschäftliche Rechtsangelegenheiten zugeschnitten.
Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die berufliche Tätigkeit, die in Ihrem Versicherungsschein genannt ist. Erfasst sind gewerbliche, freiberufliche und sonstige selbstständige Tätigkeiten. Entscheidend ist somit, welche Tätigkeit konkret im Versicherungsschein bezeichnet wurde.
Häufige Fragen
Für welche Tätigkeit gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Wo ist festgelegt, welche Tätigkeit versichert ist?
Die versicherte Tätigkeit ist im Versicherungsschein bezeichnet.
Sind auch freiberufliche Tätigkeiten abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst neben gewerblichen auch freiberufliche sowie sonstige selbstständige Tätigkeiten, sofern sie im Versicherungsschein bezeichnet sind.
Für wen ist dieser Rechtsschutz gedacht?
Der Rechtsschutz richtet sich an Selbstständige und Firmen für geschäftliche Rechtsangelegenheiten.