Bei einem Rechtsstreit im Ausland übernimmt Roland Rechtsschutz die Kosten für einen Anwalt am zuständigen Gericht, für Sachverständige, Reisen und Übersetzungen – und zahlt bei Bedarf sogar eine Kaution als zinsloses Darlehen. Erfahren Sie, welche Leistungen im In- und Ausland konkret gedeckt sind und welche Grenzen dabei gelten.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen.
Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Leistungsumfang im Ausland
(1) Kosten für einen Rechtsanwalt:
Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Gericht im Ausland tätig wird.
Dies kann sein entweder:
- ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer Rechtsanwalt oder
- ein Rechtsanwalt in Deutschland.
Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung.
Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt, dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt).
Dies gilt nur für die erste Instanz.
Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten in bestimmter Höhe:
- Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat,
- er gibt Ihnen eine Auskunft,
- er erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche, dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
(2) Kosten eines Sachverständigen:
Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
(3) Reisekosten zu einem ausländischen Gericht:
Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn:
- Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und
- Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können.
Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze.
(4) Übersetzung von Unterlagen:
Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung anfallen.
(5) Bevollmächtigte:
Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch für dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.
(6) Zahlung in fremder Währung:
Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese in EUR. Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.
Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland folgendes
(1) Wir tragen:
- die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden,
- die Kosten des Gerichtsvollziehers,
- die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden.
(2) Schieds- oder Schlichtungsverfahren:
Wir übernehmen die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens. Und zwar bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstünden.
Versicherungsschutz für Mediation besteht nur nach Punkt 1. (1) und beschränkt auf das Inland.
(3) Kosten des Prozessgegners:
Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners, wenn Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet sind.
(4) Erstattung und Kaution:
Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie nachweisen, dass Sie
- zu deren Zahlung verpflichtet sind oder
- diese Kosten bereits gezahlt haben.
Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir für Sie – wenn nötig – eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es im Ausland zu einem Rechtsstreit, kümmert sich der Rechtsschutz um die anwaltliche Vertretung – ob durch einen Anwalt vor Ort oder in Deutschland. Auch Sachverständige, Reisekosten zum ausländischen Gericht, notwendige Übersetzungen sowie in bestimmten Fällen eine Kaution werden übernommen. Zahlungen in fremder Währung werden in Euro erstattet. Zusätzlich sind im In- und Ausland typische Verfahrenskosten wie Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten abgedeckt. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen
Welchen Anwalt übernimmt der Rechtsschutz bei einem Fall im Ausland?
Übernommen werden die Kosten für einen Rechtsanwalt am zuständigen ausländischen Gericht – entweder ein dort ansässiger ausländischer Rechtsanwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Der deutsche Anwalt wird bis zur gesetzlichen Vergütung so vergütet, als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Büros in Deutschland.
Was gilt, wenn ich weit vom zuständigen Gericht im Ausland entfernt wohne?
Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht im Ausland entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig, übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Verkehrsanwalts an Ihrem Wohnort – bis zur gesetzlichen Vergütung und nur für die erste Instanz.
Werden Reisekosten zu einem ausländischen Gericht übernommen?
Ja, wenn Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Übernommen werden die tatsächlichen Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze.
Wird eine Kaution im Ausland gezahlt?
Um Sie vorübergehend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, zahlen wir – wenn nötig – eine Kaution. Dies geschieht in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der im Vertrag vereinbarten Höhe.
Wie werden Kosten in fremder Währung erstattet?
Kosten, die Sie in fremder Währung bezahlt haben, erstatten wir in EUR. Als Abrechnungsgrundlage dient der Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.