Bei der Roland Rechtsschutz besteht Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall nach Beginn und vor Ende des Vertrags eintritt. Erfahren Sie, was als Versicherungsfall gilt, welcher Zeitpunkt bei mehreren oder länger andauernden Ereignissen zählt und welche Ausnahmen bei Berufsaufgabe oder Tod gelten.
In der Roland Rechtsschutz haben Sie Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.
Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die
- innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und
- im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen.
Der Versicherungsfall ist:
- (1) Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat.
- (2) Im Schadenersatz-Rechtsschutz das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.
- (3) Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll.
- (4) Wenn sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt, ist dessen Beginn maßgeblich.
- (5) Sind mehrere Versicherungsfälle für Ihren Anspruch auf Versicherungsschutz ursächlich, ist der erste entscheidend. Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz. Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz.
Optional: Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Damit die Rechtsschutzversicherung greift, muss das rechtlich relevante Ereignis in die Zeit fallen, in der Ihr Vertrag läuft. Je nach Rechtsschutz-Bereich zählt dabei ein unterschiedlicher Zeitpunkt als Versicherungsfall – etwa das auslösende Ereignis, der Schadeneintritt oder der Verstoß gegen Rechtspflichten. Zieht sich ein Fall über eine längere Zeit oder hängen mehrere Ereignisse zusammen, kommt es auf den Beginn beziehungsweise das erste Ereignis an. In bestimmten Situationen – bei Berufsaufgabe oder Tod – kann der Schutz noch eine Zeit lang nachwirken.
Häufige Fragen
Wann besteht bei der Roland Rechtsschutz Anspruch auf Versicherungsschutz?
Sie haben Anspruch, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist – und zwar nur, wenn dieser nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.
Was gilt, wenn mehrere Versicherungsfälle ursächlich sind?
Dann ist der erste entscheidend. Tritt dieser erste Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit ein, erhalten Sie Versicherungsschutz. Ist er vor Vertragsbeginn eingetreten, haben Sie keinen Anspruch.
Was passiert bei Berufsaufgabe oder Tod?
Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrags eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen.
Welcher Zeitpunkt zählt, wenn sich ein Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt?
In diesem Fall ist der Beginn des Versicherungsfalls maßgeblich.
Werden ältere Versicherungsfälle berücksichtigt?
Optional bleiben zu Ihren Gunsten Versicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.