Ändern sich nach Vertragsabschluss die Umstände, kann Roland Rechtsschutz den Beitrag anpassen – höher bei gestiegener Gefahr, niedriger bei geringerer Gefahr. Bei einer Erhöhung über 10 % oder einer Ablehnung besteht ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats. Auch Anzeigepflichten, Fristen und die Folgen falscher Angaben werden verständlich erklärt.
1. Höherer Beitrag bei gestiegener Gefahr:
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab (Beispiel: Sie haben ein Auto bei uns versichert und schaffen sich jetzt zusätzlich ein Motorrad an.).
Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen.
In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen:
- Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 % oder
- wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
2. Niedrigerer Beitrag bei geringerer Gefahr:
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
3. Angaben zur Beitragsberechnung:
Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
- Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
- Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
- Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis.
Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz:
- Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
- Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
- die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder
- ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Was bedeutet das konkret?
Verändern sich nach Vertragsabschluss die Umstände, die für Ihren Beitrag maßgeblich sind, kann sich Ihr Beitrag anpassen: nach oben bei höherer Gefahr, nach unten bei geringerer Gefahr. Steigt der Beitrag deutlich oder lehnt der Versicherer die Absicherung ab, dürfen Sie kündigen. Wichtig ist, geforderte Angaben rechtzeitig und korrekt zu machen, damit Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag erhöht werden?
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, kann der Versicherer von da ab diesen höheren Beitrag verlangen, weil damit eine höhere Gefahr abgesichert wird.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich Ihr Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr ablehnt. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Frist möglich.
Was passiert bei einer geringeren Gefahr?
Tritt ein Umstand ein, der einen niedrigeren Beitrag rechtfertigt, wird nur noch dieser niedrigere Beitrag verlangt. Sie müssen den Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Melden Sie sich später, wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt Ihrer Information herabgesetzt.
Bis wann muss ich Angaben zur Beitragsberechnung liefern?
Werden Sie zu Angaben aufgefordert, müssen Sie diese innerhalb eines Monats zuschicken. Kommen Sie dem nicht nach, kann der Versicherer mit einer Frist von einem Monat kündigen – es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Kann ich trotz falscher Angaben Versicherungsschutz behalten?
Ja, in bestimmten Fällen: Wenn Sie nachweisen, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang der Leistung erhöht hat, oder wenn die Frist für die Kündigung abgelaufen ist und nicht gekündigt wurde.