Wer seine Rechtsschutzversicherung von Roland Rechtsschutz vorzeitig beendet, zahlt nur den Beitragsanteil, der dem Zeitraum des tatsächlich gewährten Versicherungsschutzes entspricht – soweit nichts anderes bestimmt ist. So funktioniert die anteilige Beitragsregelung.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gilt Folgendes:
- Wir haben nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
- Das gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, wird der Beitrag nicht für die gesamte ursprünglich vorgesehene Laufzeit fällig. Bezahlt werden muss nur der Anteil, der auf die Zeit entfällt, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Diese anteilige Regelung greift, sofern für den jeweiligen Fall keine abweichende Bestimmung vorgesehen ist.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag bei einem vorzeitigen Vertragsende?
Der Versicherer hat in diesem Fall nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Muss ich den vollen Beitrag zahlen, wenn der Vertrag früher endet?
Nein. Es ist nur der Beitragsteil zu zahlen, der dem Zeitraum des tatsächlich gewährten Versicherungsschutzes entspricht.
Gilt diese anteilige Beitragsregelung immer?
Sie gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Wonach richtet sich der Beitragsanteil?
Der Beitragsanteil richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.