Bei Roland Rechtsschutz zahlen Sie die Beiträge Ihrer Rechtsschutzversicherung flexibel monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die gewählte Zahlungsweise bestimmt zugleich die Länge der Versicherungsperiode – von einem Monat bis zu einem Jahr.
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Die Versicherungsperiode umfasst dementsprechend:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge zahlen möchten. Die gewählte Zahlungsweise bestimmt zugleich, wie lang die jeweilige Versicherungsperiode ist: Wer monatlich zahlt, hat eine Versicherungsperiode von einem Monat, wer jährlich zahlt, entsprechend von einem Jahr.
Häufige Fragen
In welchen Zeitabständen kann ich meine Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Wovon hängt die Länge der Versicherungsperiode ab?
Die Versicherungsperiode richtet sich nach der gewählten Zahlungsweise.
Wie lang ist die Versicherungsperiode bei monatlicher Zahlung?
Bei Monatsbeiträgen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat.
Wie lang ist die Versicherungsperiode bei jährlicher Zahlung?
Bei Jahresbeiträgen umfasst die Versicherungsperiode ein Jahr.
Welche Versicherungsperiode gilt bei viertel- oder halbjährlicher Zahlung?
Bei Vierteljahresbeiträgen umfasst die Versicherungsperiode ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr.