Im Fahrzeug-Rechtsschutz der ROLAND Rechtsschutz gelten klare Verhaltensregeln: Der Fahrer braucht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis, muss zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sein, und das Fahrzeug muss zugelassen sein. Bei Verstößen entscheidet der Grad des Verschuldens darüber, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht – und wann er trotz eines Verstoßes erhalten bleibt.
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) haben.
Wird gegen diese Bedingungen verstoßen, besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
(Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Fahrzeug-Rechtsschutz greift, sollten die grundlegenden Voraussetzungen rund um Fahrerlaubnis, Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs und Zulassung erfüllt sein. Wer von einem Verstoß nichts wusste, bleibt geschützt. Entscheidend ist, wie schwer das Verschulden wiegt: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden – es sei denn, der Verstoß hatte nachweislich keinen Einfluss auf den Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für den Fahrzeug-Rechtsschutz erfüllt sein?
Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben, berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen, und das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (Nummernschild) haben.
Was passiert, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von dem Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
Bei einem grob fahrlässigen Verstoß ist der Versicherer berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Grob fahrlässig handelt, wer die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.
Wann bleibt der Versicherungsschutz trotz eines Verstoßes bestehen?
Der Schutz bleibt bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, oder wenn der Verstoß nachweislich nicht ursächlich war für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls oder den Umfang der zu erbringenden Leistung.