Der Roland Rechtsschutz sichert Sie als Opfer einer Gewaltstraftat ab und übernimmt die anwaltliche Beistandsleistung als Nebenkläger vor deutschen Strafgerichten – vom Ermittlungsverfahren über die Nebenklage bis zur außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wann kein Versicherungsschutz besteht.
Opfer-Rechtsschutz
als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht.
Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden.
Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag.
Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts im:
- Ermittlungsverfahren,
- Nebenklageverfahren,
- für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
- für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Sie haben zusätzlich Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.
Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind nebenklageberechtigt und
- Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und
- es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand gemäß §§ 397 a Abs. 1, 406 g Abs. 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Opfer einer schweren Gewaltstraftat geworden sind, unterstützt Sie dieser Baustein bei der rechtlichen Aufarbeitung. Ein Rechtsanwalt kann Sie als Nebenkläger begleiten und Ihre Interessen im Strafverfahren vertreten. Auch die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen kann unter bestimmten Bedingungen abgedeckt sein. Steht Ihnen jedoch bereits ein kostenlos beigeordneter Anwalt zu, greift der Versicherungsschutz nicht.
Häufige Fragen
Was gilt als Gewaltstraftat?
Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag.
Für welche Verfahren besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren, im Nebenklageverfahren, für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz sowie für den Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Unter welchen Voraussetzungen sind Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz abgedeckt?
Sie müssen nebenklageberechtigt sein, durch eine der genannten Straftaten verletzt worden sein und es müssen dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten sein.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand gemäß §§ 397 a Abs. 1, 406 g Abs. 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können.
Wer ist mitversichert?
Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden.