Mit dem Familienrechtsschutz von Roland Rechtsschutz erhalten Sie Beratungs-Rechtsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden und wo die Grenze der Leistung liegt.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:
Der Schutz gilt für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Der Familienrechtsschutz deckt eine anwaltliche Erstberatung oder Auskunft rund um Themen aus dem Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ab. Sobald der Anwalt über diesen Rat oder diese Auskunft hinaus für Sie aktiv wird, besteht kein Kostenschutz mehr. Der Schutz konzentriert sich also auf die beratende Ebene.
Häufige Fragen
Was umfasst der Beratungs-Rechtsschutz im Familienrecht?
Er umfasst einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
Welche Rechtsgebiete sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind Angelegenheiten aus dem Familienrecht, dem Lebenspartnerschaftsrecht und dem Erbrecht.
Muss der Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen sein?
Ja, der Rat oder die Auskunft muss von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.
Werden Kosten übernommen, wenn der Anwalt weiter tätig wird?
Nein. Wird der Rechtsanwalt über den Rat oder die Auskunft hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.