Mit dem Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten der Roland Rechtsschutzversicherung nehmen Sie Ihre rechtlichen Interessen rund um Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr – der Schutz greift ab dem gerichtlichen Verfahren und gilt für Privat-, Verkehrs- und Berufs-Rechtsschutz.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Der Versicherungsschutz besteht aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Dieser Versicherungsschutz gilt für folgende Lebensbereiche:
- Privat-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz und
- Berufs-Rechtsschutz
Das bedeutet: Beim Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht kein Versicherungsschutz im Bereich Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es um Steuern und Abgaben zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht kommt, unterstützt Sie dieser Rechtsschutz bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Wichtig ist: Der Schutz setzt erst ab dem gerichtlichen Verfahren ein und gilt für die privaten, verkehrsbezogenen und beruflichen Lebensbereiche – nicht jedoch für Selbstständige oder Firmen.
Häufige Fragen
Was ist der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten?
Er dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Für welche Lebensbereiche gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für den Privat-Rechtsschutz, den Verkehrs-Rechtsschutz und den Berufs-Rechtsschutz.
Sind Selbstständige und Firmen mitversichert?
Nein. Beim Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht kein Versicherungsschutz im Bereich Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen.
Vor welchen Gerichten gilt der Steuer-Rechtsschutz?
Er gilt vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.