Beim Roland Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht werden Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrgenommen – etwa im Streit zwischen Käufer und Verkäufer oder um die Herausgabe einer Sache. Erfahren Sie, welche Bereiche abgedeckt sind und wo der Schutz nicht greift.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
Ein Schuldverhältnis besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder
- Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind)
Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme: Sie haben keinen Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind (Beispiel: Streit um eine Taxirechnung).
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft Ihnen, wenn es rechtlichen Streit rund um Verträge oder Eigentums- und Besitzfragen gibt – etwa wenn Sie als Käufer mit einem Verkäufer uneins sind oder es um die Herausgabe einer Sache geht. Für einige eigene Rechtsgebiete wie Arbeit, Wohnung/Grundstück und Schadenersatz gelten dabei jeweils andere Regelungen, und im öffentlichen Straßenverkehr greift dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Was deckt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ab?
Er dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen – zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer oder bei einem Streit um die Herausgabe einer Sache.
In welchen Bereichen gilt dieser Versicherungsschutz nicht?
Der Schutz gilt nicht für Angelegenheiten aus dem Schadenersatz-Rechtsschutz, dem Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um Ihr Arbeitsverhältnis) sowie dem Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes).
Bin ich beim Kauf eines Fahrzeugs versichert?
Ja. Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Gilt der Schutz auch im Straßenverkehr?
Nein. Sie haben keinen Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind – zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.