Bei der Roland Rechtsschutzversicherung hängt der tatsächliche Beginn Ihres Versicherungsschutzes von der pünktlichen Zahlung des ersten Beitrags ab. Sie erfahren, welche Frist nach Erhalt des Versicherungsscheins gilt, warum eine verspätete Zahlung den Schutzbeginn nach hinten verschieben kann und in welchen Fällen der Versicherer sogar vom Vertrag zurücktreten darf.
1. Fälligkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
(„Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.)
2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
Auf diese Folge einer verspäteten Zahlung müssen wir Sie allerdings aufmerksam gemacht haben, und zwar:
- in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) oder
- durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Rücktritt
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Sie sollten den ersten Beitrag zügig zahlen, nachdem Sie den Versicherungsschein bekommen haben. Zahlen Sie zu spät, kann sich der Start Ihres Rechtsschutzes nach hinten verschieben – aber nur, wenn Sie zuvor korrekt darauf hingewiesen wurden. Können Sie belegen, dass Sie die Verspätung nicht selbst verschuldet haben, gilt weiterhin der ursprünglich vereinbarte Beginn, und ein Rücktritt ist ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem späteren Zahlungszeitpunkt. Voraussetzung ist, dass wir Sie auf diese Folge in Textform oder durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Was gilt, wenn ich die Verspätung nicht verschuldet habe?
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange der erste Beitrag nicht bezahlt ist, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.