Der Roland Rechtsschutz greift in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira – überall dort, wo ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist. Sie erfahren, wo voller Schutz besteht, welche Ausnahmen für Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz gelten und unter welchen Voraussetzungen der Schutz außerhalb dieses Bereichs eingeschränkt fortbesteht.
1. Hier haben Sie Versicherungsschutz:
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf Madeira.
Ausnahme: Haben Sie Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz versichert, gilt dieser nur vor deutschen Gerichten.
2. Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach 5.1 tragen wir die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens sechswöchigen nicht beruflich bedingten Aufenthalts eingetreten sein.
- Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein.
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerungen von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahr.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: In Europa, rund um das Mittelmeer sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira sind Sie voll geschützt, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Für bestimmte Bausteine wie Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz gilt der Schutz jedoch nur vor deutschen Gerichten. Außerhalb des genannten Gebiets besteht Schutz nur eingeschränkt und bis zu einem Höchstbetrag – etwa bei einem kurzen, nicht beruflich bedingten Aufenthalt. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten besteht voller Versicherungsschutz?
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Gilt der Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz auch im Ausland?
Nein. Haben Sie Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz versichert, gilt dieser nur vor deutschen Gerichten.
Bin ich auch außerhalb des Geltungsbereichs geschützt?
Außerhalb des Geltungsbereichs nach 5.1 werden die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag getragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Versicherungsfall während eines höchstens sechswöchigen, nicht beruflich bedingten Aufenthalts eingetreten ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den eingeschränkten Schutz im Ausland?
Der Versicherungsfall muss während eines höchstens sechswöchigen, nicht beruflich bedingten Aufenthalts eingetreten sein, der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein und es dürfen keine Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahrgenommen werden.