Beim Rechtsschutz für Fahrzeuge von Roland Rechtsschutz sind die im Versicherungsschein genannten Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger geschützt – unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist. Mitversichert sind auch berechtigte Fahrer und Mitfahrer sowie unter bestimmten Voraussetzungen nahe Angehörige.
Sie haben Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannten Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft sowie für Anhänger.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob:
- das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist oder
- das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) auf Ihren Namen versehen ist.
Mitversichert sind:
Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des Kraftfahrzeugs. Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten auch für diese mitversicherten Personen.
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen.
Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen. Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz gilt für die im Versicherungsschein aufgeführten Fahrzeuge zu Land, zu Wasser und in der Luft sowie für Anhänger. Geschützt sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle Personen, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis fahren oder darin mitfahren. Auch nahe Angehörige können in bestimmten Fällen abgesichert sein, etwa wenn ihnen gesetzliche Ansprüche zustehen.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Muss das Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen sein?
Nein. Es kommt nicht darauf an, ob das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen auf Ihren Namen versehen ist.
Wer gilt als mitversicherte Person?
Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des Kraftfahrzeugs. Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.
Kann ich dem Versicherungsschutz für eine mitversicherte Person widersprechen?
Ja, Sie können als Versicherungsnehmer widersprechen. Eine Ausnahme besteht bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner – hier können Sie nicht widersprechen.
Sind auch Angehörige abgesichert?
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. So können etwa nächste Angehörige nach einem Verkehrsunfall Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen.