Im Verkehrs-Rechtsschutz von Roland Rechtsschutz gilt: Der Fahrer braucht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis, muss zum Führen berechtigt und das Fahrzeug zugelassen sein. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert eine gekürzte oder entfallende Leistung – doch für Versicherte ohne Verschulden gibt es entscheidende Ausnahmen.
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) haben.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird:
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
(Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Verkehrs-Rechtsschutz greift, muss der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sein und das Fahrzeug muss zugelassen sein beziehungsweise ein Versicherungskennzeichen haben. Wer nichts von einem Verstoß gegen diese Regeln wusste und höchstens leicht fahrlässig gehandelt hat, behält seinen Schutz. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden. Der Schutz bleibt außerdem bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass der Verstoß keinen Einfluss auf den Fall hatte.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der Fahrer muss die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt sein, und das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (Nummernschild) haben.
Was passiert bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen?
Der Versicherungsschutz besteht nur für die versicherten Personen, die von dem Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
War der Verstoß grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde.
Wann bleibt der Versicherungsschutz trotz Verstoß bestehen?
Der Schutz bleibt bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, oder wenn nachgewiesen wird, dass der Verstoß nicht ursächlich war für den Eintritt des Versicherungsfalls, dessen Feststellung oder den Umfang der zu erbringenden Leistung.