Beim Roland Rechtsschutz besteht Anspruch auf Versicherungsschutz, sobald ein Versicherungsfall nach Beginn und vor Ende des Vertrags eintritt. Wie der Versicherungsfall je nach Leistungsart definiert ist, welche Sonderregeln bei Berufsaufgabe oder Tod gelten und warum bei mehreren Ereignissen stets das erste entscheidet, erfahren Sie hier.
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.
Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die
- innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und
- im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen.
Der Versicherungsfall ist:
- (1) Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat.
- (2) Im Schadenersatz-Rechtsschutz das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.
- (3) Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll.
- (4) Wenn sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt, ist dessen Beginn maßgeblich.
- (5) Sind mehrere Versicherungsfälle für Ihren Anspruch auf Versicherungsschutz ursächlich, ist der erste entscheidend. Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz.
Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Versicherungsschutz greift grundsätzlich nur für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit Ihres Vertrags eintreten. Wann genau ein Versicherungsfall vorliegt, hängt von der jeweiligen Leistungsart ab. Ziehen sich Ereignisse über einen längeren Zeitraum oder bauen mehrere aufeinander auf, kommt es auf den ersten dieser Zeitpunkte an. Für Fälle nach Berufsaufgabe oder Tod gibt es eine zeitlich begrenzte Sonderregelung.
Häufige Fragen
Wann habe ich Anspruch auf Versicherungsschutz?
Sie haben Anspruch, wenn ein Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.
Was gilt bei Berufsaufgabe oder Tod?
Endet der Vertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrags eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen.
Was zählt, wenn mehrere Versicherungsfälle ursächlich sind?
Sind mehrere Versicherungsfälle für Ihren Anspruch ursächlich, ist der erste entscheidend. Tritt dieser innerhalb der Vertragslaufzeit ein, erhalten Sie Versicherungsschutz; liegt er vor Vertragsbeginn, besteht kein Anspruch.
Welcher Zeitpunkt gilt bei einem länger andauernden Versicherungsfall?
Erstreckt sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich.