Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz von Roland Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen rund um Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile – etwa bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen oder dinglichen Rechten. Erfahren Sie, in welchen Eigenschaften Sie versichert sind, dass Garagen und Abstellplätze eingeschlossen sind und wie der Schutz beim Wechsel Ihres Wohnobjekts übergeht.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus:
- Miet- und Pachtverhältnissen (zum Beispiel Streitigkeiten wegen Mieterhöhung),
- sonstigen Nutzungsverhältnissen (zum Beispiel Streitigkeit um ein Wohnrecht),
- dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen (zum Beispiel Streitigkeit um den Verlauf der Grundstücksgrenze).
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen:
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnobjekt wechseln, geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über und umfasst auch Versicherungsfälle,
- die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt eintreten oder
- die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, dann gilt dies nur unter folgender Voraussetzung:
Das neue Objekt darf nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn es rund um Ihre Immobilie zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt – zum Beispiel bei Mietstreitigkeiten, Fragen zu Wohnrechten oder zum Grundstücksverlauf. Versichert sind unterschiedliche Rollen wie Eigentümer, Vermieter oder Mieter. Ziehen Sie in ein anderes selbst genutztes Wohnobjekt um, wandert der Schutz grundsätzlich mit. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Streitigkeiten sind versichert?
Versichert ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen.
In welchen Eigenschaften bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter nutzen. Die Eigenschaften und das Objekt müssen im Versicherungsschein angegeben sein.
Sind Garagen und Abstellplätze mitversichert?
Ja, einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Was passiert, wenn ich mein Wohnobjekt wechsle?
Beim Wechsel des im Versicherungsschein bezeichneten, selbst genutzten Wohnobjekts geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über. Er umfasst auch Versicherungsfälle, die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt eintreten oder die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Gilt der Übergang auch für gewerblich genutzte Objekte?
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, gilt dies nur, wenn das neue Objekt nach dem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmacht.