Bei der Roland Rechtsschutzversicherung werden Folgebeiträge zum vereinbarten Zeitpunkt fällig – wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug. Hier erfahren Sie, welche Rechte der Versicherer dann hat, wann kein Verzug eintritt und welche Angaben eine wirksame Zahlungsaufforderung mit mindestens zweiwöchiger Frist enthalten muss.
1. Die Folgebeiträge:
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
2. Verzug:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.
Wir sind dann berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
3. Zahlungsaufforderung:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) und auf Ihre Kosten. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, kann das rechtliche Folgen haben – und zwar auch dann, wenn Sie keine Mahnung erhalten haben. Trifft Sie kein Verschulden an der verspäteten Zahlung, gilt der Verzug nicht. Räumt der Versicherer Ihnen eine Zahlungsfrist ein, muss diese in Textform erfolgen, mindestens zwei Wochen betragen und die offenen Beträge sowie die Rechtsfolgen genau benennen.
Häufige Fragen
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung erhalten haben.
Wann gerate ich nicht in Verzug?
Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Wie lang muss die eingeräumte Zahlungsfrist sein?
Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Sie wird in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail) und auf Ihre Kosten mitgeteilt.
Wann ist eine Zahlungsaufforderung wirksam?
Die Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn die ausstehenden Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert sind und die mit der Fristüberschreitung verbundenen Rechtsfolgen angegeben sind.
Welche Rechte hat der Versicherer bei Verzug?
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der ihm durch den Verzug entstanden ist.