Der Arbeits-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, rechtliche Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrzunehmen – bei Letzteren geht es um dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche.
Der Arbeits-Rechtsschutz besteht, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus:
- Arbeitsverhältnissen,
- öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Was bedeutet das konkret?
Der Arbeits-Rechtsschutz ist dafür da, dass Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit wahrnehmen können. Das betrifft zum einen klassische Arbeitsverhältnisse. Zum anderen sind auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse eingeschlossen – hier geht es um dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche.
Häufige Fragen
Wofür ist der Arbeits-Rechtsschutz da?
Er dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrzunehmen.
Sind auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse abgedeckt?
Ja, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche eingeschlossen.
Welche Ansprüche betrifft der Schutz bei Dienstverhältnissen?
Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen betrifft der Schutz dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche.
Gilt der Arbeits-Rechtsschutz auch für Arbeitsverhältnisse?
Ja, der Arbeits-Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen.