Der Roland Rechtsschutz übernimmt beim Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz die Verteidigung in beruflichen Verfahren – von Dienstvergehen bei Beamten oder Soldaten bis zu berufsrechtlichen Belangen freier Berufe wie Ärzten oder Rechtsanwälten. So sind Sie bei berufsbezogenen Rechtsstreitigkeiten abgesichert.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren:
- Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten.
- Standesrecht: Es geht um berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.
Was bedeutet das konkret?
Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Ihnen im beruflichen Zusammenhang ein Verfahren droht. Das kann ein Dienstvergehen im öffentlichen Dienst betreffen oder eine berufsrechtliche Frage in einem freien Beruf. In beiden Fällen geht es um die Verteidigung in dem entsprechenden Verfahren.
Häufige Fragen
Was deckt der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ab?
Er deckt die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren ab.
Was fällt unter das Disziplinarrecht?
Beim Disziplinarrecht geht es um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten.
Was fällt unter das Standesrecht?
Beim Standesrecht geht es um berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.
Für wen ist dieser Rechtsschutz relevant?
Er ist unter anderem für Beamte, Soldaten sowie freie Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte relevant.