Mit dem Sozialgerichts-Rechtsschutz von Roland Rechtsschutz nehmen Sie Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahr. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz greift erst ab dem gerichtlichen Verfahren – was das für Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern bedeutet, lesen Sie hier.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Der Sozialgerichts-Rechtsschutz dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Der Versicherungsschutz besteht jedoch erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Rechtsstreit vor einem deutschen Sozialgericht, unterstützt Sie dieser Baustein bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Zu beachten ist, dass der Schutz nicht bereits im Vorfeld, sondern erst mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens einsetzt.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Sozialgerichts-Rechtsschutz?
Er dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Vor welchen Gerichten gilt der Schutz?
Der Schutz gilt vor deutschen Sozialgerichten.
Sind auch außergerichtliche Verfahren mitversichert?
Nein, der Versicherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfahren.