Mit dem Rechtsschutz im Verkehr von Roland Rechtsschutz sind Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs abgesichert – ebenso als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr. Auch berechtigte Fahrer und Mitfahrer sowie gesetzliche Ansprüche naher Angehöriger sind eingeschlossen.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern.
Die Kraftfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder:
- bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein oder
- auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein.
Sie sind ferner als Fahrer und Mitfahrer fremder oder eigener Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert.
Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar:
- als Fahrgast,
- als Fußgänger oder
- als Radfahrer.
Mitversichert sind:
Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des Kraftfahrzeugs. (Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten auch für diese mitversicherten Personen.
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. (Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen.)
Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
(Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen. Eine „natürliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juristischen Person“; das ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.)
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz im Verkehr greift in vielen Rollen rund um das Auto und den Straßenverkehr: Ob Sie ein Fahrzeug besitzen, es halten, fahren oder darin mitfahren – Sie sind abgesichert. Auch wenn Sie ohne eigenes Fahrzeug unterwegs sind, etwa zu Fuß, mit dem Rad oder als Fahrgast, besteht Schutz. Darüber hinaus sind berechtigte Fahrer und Mitfahrer eingeschlossen, und im schlimmsten Fall auch die gesetzlichen Ansprüche naher Angehöriger.
Häufige Fragen
In welchen Rollen bin ich im Verkehr abgesichert?
Sie haben Versicherungsschutz als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter sowie als Fahrer von Kraftfahrzeugen und Anhängern, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen.
Bin ich auch ohne eigenes Fahrzeug versichert?
Ja. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrgast, als Fußgänger oder als Radfahrer teilnehmen.
Wer gilt als mitversicherte Person?
Mitversichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des Kraftfahrzeugs. Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.
Kann ich dem Versicherungsschutz einer mitversicherten Person widersprechen?
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen.
Sind Angehörige nach einem schweren Unfall abgesichert?
Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. Nächste Angehörige können damit zum Beispiel Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen.