Der Roland Rechtsschutz sichert Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Ihrer beruflichen, nichtselbstständigen Tätigkeit ab – etwa als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter. Erfahren Sie, welche beruflichen Interessen versichert sind und wann für Angelegenheiten rund um Motorfahrzeuge ein zusätzlicher Baustein nötig ist.
Sie haben Versicherungsschutz für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter, Richter).
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem extra Baustein zu versichern.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz greift, wenn es um Ihre abhängige Beschäftigung geht – zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter. Rechtliche Auseinandersetzungen, die Sie rund um Motorfahrzeuge und Anhänger als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer, Mieter oder Fahrer führen, sind hier nicht enthalten. Für diesen Bereich lässt sich ein zusätzlicher Baustein für Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz vereinbaren.
Häufige Fragen
Welche berufliche Tätigkeit ist versichert?
Versichert ist Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie rechtliche Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern wahrnehmen.
Wie kann ich mich für Angelegenheiten rund um Motorfahrzeuge absichern?
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem extra Baustein zu versichern.
Gilt der Schutz auch für eine selbstständige Tätigkeit?
Versichert ist die berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus Schutz besteht, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.