Der Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz von Roland Privatrechtsschutz sichert Ihren privaten Lebensbereich ab – auch als Insass:in, Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrer:in von E-Bikes und Pedelecs. Erfahren Sie, welche Leistungen enthalten sind, wo die Grenzen bei selbstständigen Tätigkeiten und der Vermietung liegen und welche Bereiche einen separaten Baustein erfordern.
Für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz für Ihren privaten Lebensbereich.
Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als
- Insass:in,
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Ausnahme: Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen durch Ihr Fehlverhalten bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr der Entzug des Führerscheins droht. Dafür benötigen Sie den Verkehrs-Rechtsschutz.
Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:
- einer gewerblichen Tätigkeit,
- einer freiberuflichen Tätigkeit,
- einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor:
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Rente sind. Die Vermietung von Wohneinheiten gilt grundsätzlich nicht als sonstige selbstständige Tätigkeit.
Ausnahme: Sie vermieten mehr als 10 Wohneinheiten.
Hinweis: Für die Streitigkeiten aus der Vermietung benötigen Sie den Vermieter:innen-Rechtsschutz.
2. Versicherungsschutz als Kleinunternehmer:in
Im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz als Kleinunternehmer:in im Rahmen des Umfangs der für den privaten Lebensbereich in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche.
Voraussetzungen:
- die Bestimmungen des § 19 Abs. 1 UStG sind erfüllt und
- es werden keine Mitarbeiter:innen beschäftigt.
Nehmen Sie und/oder Ihr:e mitversicherte:r Lebenspartner:in eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit auf, dann erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die Vorbereitungszeit. Unter den Versicherungsschutz fallen alle dazugehörigen Vorbereitungstätigkeiten, zum Beispiel Kauf von notwendigen Büroausstattungen, jedoch für längstens 12 Monate.
Wichtig: Auseinandersetzungen um die Anmietung von Gewerberäumen sind versichert, wenn Sie auch den Baustein Immobilien-Rechtsschutz für Privatkund:innen abgeschlossen haben.
Bei Auseinandersetzungen aus der Anstellung von Mitarbeitern besteht nur Versicherungsschutz, wenn Sie auch den Baustein Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen haben.
Mit der Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit wandelt sich der Versicherungsvertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken ohne Berücksichtigung einer erneuten Wartezeit um.
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach Umwandlung des Vertrags verlangen, dass
- Ihr Vertrag beendet wird,
- der Vertrag in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkund:innen geändert wird,
- die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn uns die Änderung bekannt ist. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Vorbereitungstätigkeiten und es besteht eine Wartezeit für die neuen Risiken.
3. Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
- Sie sind alleinige:r Eigentümer:in, Mieter:in, Betreiber:in oder Nutznießer:in der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten Wohngebäudes und/oder des dazugehörenden Grundstückes.
4. Versicherungsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist.
Das heißt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen. Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Folgende Lebensbereiche sind mit einem separaten Baustein zu versichern und nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten:
- Ergänzungs-Bausteine und Zielgruppen-Bausteine sowie
- die Grund-Bausteine
- Berufs-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz,
- Immobilien-Rechtsschutz,
- außerdem die Bausteine für Geschäftskunden und sonstige Bausteine.
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz deckt Ihren privaten Lebensbereich ab und schließt auch die Teilnahme am Straßenverkehr als Insass:in, Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen ein. Für berufliche oder selbstständige Anliegen, Vermietung, den Verkehrs-, Berufs- oder Immobilien-Rechtsschutz sind jeweils eigene Bausteine vorgesehen. Voraussetzung für den Schutz ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bin ich im Straßenverkehr über den Privat-Rechtsschutz abgesichert?
Ja, Sie haben Versicherungsschutz als Insass:in, Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen. Droht Ihnen jedoch durch Fehlverhalten der Entzug des Führerscheins, benötigen Sie den Verkehrs-Rechtsschutz.
Sind selbstständige oder gewerbliche Tätigkeiten mitversichert?
Nein, für rechtliche Interessen im Zusammenhang mit gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz. Als Kleinunternehmer:in besteht Schutz, wenn die Bestimmungen des § 19 Abs. 1 UStG erfüllt sind und keine Mitarbeiter:innen beschäftigt werden.
Gilt die Vermietung von Wohneinheiten als selbstständige Tätigkeit?
Grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie mehr als 10 Wohneinheiten vermieten. Für Streitigkeiten aus der Vermietung benötigen Sie den Vermieter:innen-Rechtsschutz.
Ist eine Photovoltaikanlage über diesen Baustein versichert?
Ja, für Anschaffung, Installation und Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung besteht Schutz, wenn Sie alleinige:r Eigentümer:in, Mieter:in, Betreiber:in oder Nutznießer:in sind und die Anlage fester Bestandteil des selbst genutzten Wohngebäudes und/oder Grundstücks ist.
Muss ich meinen Wohnsitz in Deutschland haben?
Ja, Versicherungsschutz besteht nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen; die Einschätzung erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.