Der Roland Privat-Rechtsschutz greift auch außerhalb des regulären Geltungsbereichs und übernimmt dort Kosten bis zu 400.000 Euro – etwa bei Auslandsaufenthalten von höchstens einem Jahr oder bei online geschlossenen Verträgen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Privat-Rechtsschutz greift auch über den regulären Geltungsbereich hinaus, allerdings nur mit Einschränkungen. Kommt es während eines befristeten Aufenthalts außerhalb dieses Bereichs zu einem Versicherungsfall oder ist die Interessenwahrnehmung wegen eines im Internet geschlossenen Vertrags nötig, können die Kosten übernommen werden. Dabei gelten festgelegte Bedingungen und eine Kostenobergrenze.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Wie lange darf ein Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dauern?
Der Versicherungsfall muss während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein. Alternativ muss die Interessenwahrnehmung notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Gilt der Schutz auch bei online geschlossenen Verträgen?
Ja. Ist die Interessenwahrnehmung außerhalb des Geltungsbereichs notwendig, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben, tragen wir die Kosten unter den genannten Voraussetzungen.
Welche Interessen sind außerhalb des Geltungsbereichs ausgeschlossen?
Nicht versichert ist die Wahrnehmung von Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Zudem darf der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein.