Beim Roland Privatrechtsschutz entscheidet im Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz das auslösende Ereignis darüber, wann ein Versicherungsfall vorliegt – im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht die Änderung der Rechtslage, beim Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen das erstmals entstandene Beratungsbedürfnis.
Für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Als Versicherungsfall gilt:
- Im Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat.
- In der folgenden Leistungsart das Ereignis, das aufgrund konkreter Lebensumstände das Beratungsbedürfnis erstmals hat entstehen lassen:
- Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
Was bedeutet das konkret?
Ob und ab wann Versicherungsschutz besteht, richtet sich danach, welches Ereignis den Versicherungsfall auslöst. Im Bereich Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ist das der Moment, in dem sich Ihre Rechtslage oder die einer mitversicherten Person ändert. Beim Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen zählt hingegen der Zeitpunkt, an dem durch konkrete Lebensumstände erstmals ein Beratungsbedürfnis entsteht.
Häufige Fragen
Für welchen Baustein gelten diese Regeln?
Sie gelten für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz.
Was gilt im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht als Versicherungsfall?
Als Versicherungsfall gilt das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat.
Wann tritt der Versicherungsfall beim Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen ein?
Es gilt das Ereignis, das aufgrund konkreter Lebensumstände das Beratungsbedürfnis erstmals hat entstehen lassen.
Sind mitversicherte Personen berücksichtigt?
Ja, im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht zählt auch das Ereignis, das zur Änderung der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat.