Im Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz stellt Ihnen der Roland Privatrechtsschutz ein zinsloses Darlehen von bis zu 400.000 Euro für eine Kaution bereit – vorausgesetzt, die Kaution ist nötig, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz gilt Folgendes:
- Wir stellen Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung.
Voraussetzung:
- Die Kaution muss gestellt werden, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Was bedeutet das konkret?
Im Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz kann Ihnen ein zinsloses Darlehen bereitgestellt werden, wenn eine Kaution erforderlich ist, um Sie zunächst vor Strafverfolgungsmaßnahmen zu bewahren. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Darlehen für eine Kaution?
Es wird ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung gestellt.
Ist das Kautionsdarlehen mit Zinsen verbunden?
Nein, es handelt sich um ein zinsloses Darlehen.
Unter welcher Voraussetzung wird das Darlehen gewährt?
Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Für welchen Baustein gilt diese Kostenübernahme?
Die Regelung gilt für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz.