Der Roland Berufs-Rechtsschutz sichert im Grund-Baustein die berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit ab – etwa als Arbeitnehmer:in, verbeamtete Person oder Richter:in. Erfahren Sie, welche selbstständigen Tätigkeiten ausgeschlossen sind, warum Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegen muss und welche Lebensbereiche separat abzusichern sind.
Für den Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Abgesicherte Tätigkeit:
Sie haben in diesem Baustein Rechtsschutz für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer:in, verbeamtete Person, Richter:in).
Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:
- einer gewerblichen Tätigkeit,
- einer freiberuflichen Tätigkeit,
- einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Diese Tätigkeiten zählen dann nicht mehr zu dem hier abgesicherten beruflichen Lebensbereich, sondern werden dem selbstständigen Lebensbereich zugeordnet.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor:
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Rente sind.
2. Belegenheit des versicherten Risikos:
Versicherungsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist.
Das heißt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen. Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Separat zu versichernde Lebensbereiche:
Folgende Lebensbereiche sind mit einem separaten Baustein zu versichern und nicht im Berufs-Rechtsschutz enthalten:
- Ergänzungs-Bausteine und Zielgruppen-Bausteine sowie
- die Grund-Bausteine
- Privat-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz,
- Immobilien-Rechtsschutz,
- außerdem die Bausteine für Geschäftskunden und sonstige Bausteine.
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz deckt rechtliche Auseinandersetzungen ab, die aus einer angestellten oder beamteten Beschäftigung entstehen. Sobald es um eine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit geht, greift dieser Baustein nicht mehr – dafür gibt es andere Bausteine. Außerdem muss der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen, damit der Schutz besteht.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeit ist im Berufs-Rechtsschutz abgesichert?
Abgesichert ist Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer:in, verbeamtete Person oder Richter:in.
Ist eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit mitversichert?
Nein. Für eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit besteht in diesem Baustein kein Versicherungsschutz. Diese werden dem selbstständigen Lebensbereich zugeordnet.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Rente sind.
Muss mein Wohnsitz in Deutschland liegen?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, Ihr Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen; die Einschätzung erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Sind Privat- oder Verkehrs-Rechtsschutz im Berufs-Rechtsschutz enthalten?
Nein. Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz und Immobilien-Rechtsschutz sowie weitere Ergänzungs-, Zielgruppen- und Geschäftskunden-Bausteine sind mit einem separaten Baustein zu versichern.